Italien Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform teilweise

Wenn Italien in diesem Jahr ein neues Parlament wählt, wird dies in einem und nicht in zwei Wahlgängen geschehen. Dies entschied das Verfassungsgericht in Rom und erklärte einen Teil der Wahlrechtsreform für ungültig.

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Jetzt sei Schluss mit der Spielverzögerung, erklärte Renzi an die Adresse der anderen Parteien. Quelle: Reuters

Rom Die Italiener könnten noch in diesem Jahr ein neues Parlament wählen. Das Verfassungsgericht in Rom erklärte am Mittwoch eine Wahlrechtsreform teilweise für ungültig. Demnach darf die Wahl nicht wie vom damaligen Ministerpräsidenten Matteo Renzi vorgeschlagen in zwei Durchgängen stattfinden, sondern nur in einem. Die Richter erklärten, das von ihnen geänderte Gesetz könne umgehend angewandt werden. Damit machten sie den Weg für baldige Neuwahlen frei. Den Großteil der Reform tasteten sie nicht an.

Renzi hatte die Reform 2015 durchgesetzt, um für stabile Verhältnisse zu sorgen. Kritiker monieren, das System führe zu einer Machtkonzentration. Präsident Sergio Mattarella hat eine Wahlrechtsreform als Bedingung für Neuwahlen genannt.

Seit dem „Nein“ der Bevölkerung im Verfassungsreferendum vom Dezember gelten für die beiden Parlamentskammern verschiedene Wahlverfahren. Mattarella argumentiert, eine Abstimmung könne nicht nach zwei unterschiedlichen Systemen ablaufen. Die Legislaturperiode endet im März 2018. Die meisten Parteien sind aber für Neuwahlen.

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