„Ja“-Stimmen von Auslandstürken Erdogan freut sich über deutsche Enttäuschung

In Deutschland lebende Türken haben sich besonders deutlich für die Verfassungsänderung in der Türkei ausgesprochen. Die Deutschen mache das „wahnsinnig“ sagt Erdogan nun. Den deutschen Außenminister will er ignorieren.

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Istanbul Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan führt die hohe Zustimmung beim türkischen Referendum in Ländern wie Deutschland auch auf die Auftrittsverbote für seine Minister dort zurück. „Seht, was passiert ist“, sagte Erdogan der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu vom Donnerstag zufolge dem Sender Al-Dschasira. „Mit Zwang und Gewalt kannst Du den Willen nicht unterdrücken.“ Er verwies auf die Ergebnisse unter anderem in Deutschland, den Niederlanden und Österreich, wo bei dem Referendum 63, 71 beziehungsweise 73 Prozent für das von Erdogan angestrebte Präsidialsystem gestimmt hatten.

Erdogan sagte, diese Staaten hätten sich ein anderes Ergebnis gewünscht. „Dass in Deutschland die Ja-Stimmen so hoch ausgefallen sind, hat sie wahnsinnig gemacht. Dasselbe hat sich auch in Österreich und Holland zugetragen.“ Erdogan kritisierte: „Sie haben gemeinsam mit ihren Abgeordneten persönlich Nein-Kampagnen geführt. Dass man das, was sie getan haben, als faschistische Repression oder Nationalsozialismus bezeichnet, stört sie sehr.“ Der Präsident fügte hinzu: „Wir sagen ihnen jetzt, dass sie demokratisch sein sollen. Solange sie demokratisch sind, gibt es keine Probleme.“

Erdogan übte auch Kritik an Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. Gabriel hatte der „Bild“-Zeitung nach dem Referendum gesagt, die von Erdogan ins Spiel gebrachte Wiedereinführung der Todesstrafe beim EU-Beitrittskandidaten wäre „gleichbedeutend mit dem Ende des Traums von Europa“. Erdogan sagte: „Dann nehmt Ihr uns eben nicht auf.“ Gabriels Äußerungen nannte er „unerhört“ und kündigte an, sie zu ignorieren. „Ich achte nicht darauf, was Sigmar Gabriel sagt, und nicht darauf, was die anderen sagen.“ Nur das Parlament und das Volk könnten über die Wiedereinführung der Todesstrafe entscheiden.

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