Japan Tokio lässt zwei Mörder hinrichten

Die rechtskonservative Regierung in Japan hat erneut zum Tode verurteilte Mörder hinrichten lassen. Internationale Kritik an der Todesstrafe prallt an der drittgrößten Wirtschaftsmacht der Welt ab.

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In Japan sind erneut zwei verurteilte Mörder hingerichtet worden. Quelle: dpa

Tokio In Japan sind erneut zwei zum Tode verurteilte Mörder gehängt worden. Das gab das Justizministerium in Tokio am Freitag nach der Vollstreckung der Urteile bekannt. Damit starben seit dem Amtsantritt des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe Ende 2012 bereits 16 Menschen durch den Strang. Japan, die drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt und Gastgeber des diesjährigen G7-Gipfels der sieben führenden Wirtschaftsnationen, gehört zu den wenigen Industrieländern, die weiter an der Todesstrafe festhalten. Menschenrechtler übten scharfe Kritik.

Bei einem der beiden Gehängten handelte es sich um den 75-jährigen Yasutoshi Kamata. Er hatte zwischen 1985 und 1994 ein neun Jahres altes Mädchen sowie vier Frauen ermordet. Neben ihm wurde die frühere Krankenschwester Junko Yoshida (56) gehängt. Sie war verantwortlich für den Mord an zwei Menschen in den Jahren 1998 und 1999, um an Versicherungsgelder zu gelangen.

Einschließlich der ersten Amtszeit von Ministerpräsident Shinzo Abe von 2006 bis 2007 seien in dessen Regierungszeit bislang 26 Menschen hingerichtet worden, erklärte Amnesty International. Diese extrem hohe Zahl an Gehängten zeige die fehlende Wertschätzung menschlichen Lebens bei Japans Regierung.

Derzeit sitzen nach offiziellen Angaben 124 Verurteilte in den Todeszellen des Landes. Japanische Regierungen berufen sich stets auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger die Todesstrafe für brutale Mörder befürworte. Menschenrechtsaktivisten prangern seit Jahren den Umgang mit der Todesstrafe sowie die Haftbedingungen in Japan an. Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtler wie auch ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung durch Erhängen nicht mitgeteilt wird. Die zum Tode Verurteilten leben oft jahrelang in Einzelhaft.

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