Justizkommissarin fordert EU-Geld soll an Rechtsstaatlichkeit gekoppelt werden

EU-Justizkommissarin Jourova fordert, die Vergabe von EU-Zuschüssen an die Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien zu knüpfen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die EU-Justizkommissarin fordert neue Bedingungen für die Vergabe von EU-Geldern. Quelle: dpa

Brüssel Die Auszahlung von EU-Geldern soll nach Angaben von EU-Justizkommissarin Vera Jourova künftig an die Einhaltung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden. Das Kollegium der EU-Kommissare sei sich grundsätzlich einig, eine solche Bedingung einzuführen, sagte Jourova am Mittwoch. „Wir werden weiter daran arbeiten, um das mit der Entscheidung nächste Woche unter Dach und Fach zu bringen.“

Kommenden Mittwoch will Haushaltskommissar Günther Oettinger seinen Entwurf für den Haushaltsrahmen der Jahre ab 2021 vorstellen. Dem Vorschlag wird große Bedeutung zugemessen, denn mit der mittelfristigen Finanzplanung werden auch politische Schwerpunkte der EU für das nächste Jahrzehnt gesetzt. Erwartet werden monatelange Verhandlungen mit den EU-Ländern und dem Europaparlament.

Die Verknüpfung der EU-Hilfen mit der Rechtsstaatlichkeit könnte Länder wie Ungarn oder Polen treffen, wo Kritiker Probleme mit Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sehen. Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember ein Sanktionsverfahren wegen der dortigen Justizreformen eingeleitet.

Derzeit laufen Verhandlungen über mögliche Korrekturen. Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte aber am Mittwoch, bedauerlicherweise gebe es keinen neuen Stand. „Ich warte immer noch auf neue Entwicklungen in Warschau“, sagte er. „Aber für den Moment habe ich keine Neuigkeiten.“

Wird keine Einigung erzielt, muss der Rat der EU-Länder über das weitere Vorgehen entscheiden. Beratungen sind für Mitte Mai vorgesehen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%