Kampf gegen den Terror Mehr Befugnisse für Europol

Die Terroranschläge von Paris und Brüssel haben gezeigt: Der Informationsaustausch nationaler Sicherheitsbehörden in Europa funktioniert nicht. Und nicht nur dort. Jetzt bekommt Europol mehr Kompetenzen.

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Direktor Rob Wainwright und die EU-Polizeibehörde erhalten im Kampf gegen den Terror mehr Kompetenzen. Quelle: dpa

Straßburg Im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus hat das Europaparlament die Befugnisse der EU-Polizeibehörde Europol erweitert. Mit einer breiten Mehrheit der großen Fraktionen billigte das Parlament eine entsprechende Verordnung.

Sie sieht vor, dass Europol künftig rascher als bisher spezialisierte Einheiten für bestimmte Aufgaben gründen kann. Die Polizeibehörde kann auch mit privaten Unternehmen - beispielsweise Facebook - zusammenarbeiten, um Aufrufe zu Straftaten zu entdecken und löschen zu lassen. Zugleich werden die Datenschutzbestimmungen verschärft: Zuständig ist künftig der Europäische Datenschutzbeauftragte.

Die nationalen Polizeistellen werden verpflichtet, „unverzüglich sämtliche Informationen“ zu bestimmten Verbrechen an Europol zu übermitteln. In Bereichen wie Menschenhandel, Terrorismus, Geldwäsche oder Drogenhandel soll Europol die zentrale Analysestelle sein und auch von sich aus Ermittlungen nationaler Stellen verlangen können.

Der Christdemokrat Agustín Díaz de Mera, früher Generaldirektor der spanischen Polizei, lobte als Berichterstatter des Parlaments die nach dreijähriger Debatte beschlossene Verordnung. „Europol muss das Zentrum des Informationsaustauschs der Polizeien werden“, sagte er.

Der für Inneres zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte, die Terroranschläge in Paris und Brüssel hätten gezeigt, dass nationale Stellen eng zusammenarbeiten müssten: „Der Informationsaustausch ist unsere Achillessehne.“ Der österreichische Sozialdemokrat Josef Weidenholzer sagte, die Verordnung entbürokratisiere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Weitere Integrationsschritte seien aber nötig.

Die Verordnung sieht vor, dass ein gemeinsames Gremium von Abgeordneten des EU-Parlaments und der nationalen Parlamenten für die Kontrolle der Polizeibehörde zuständig ist.


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