Kampf gegen Steuervermeidung EU will Großkonzerne zu mehr Transparenz zwingen

Großkonzerne sollen sich künftig nicht mehr um Steuerzahlungen drücken können. Nach den Enthüllungen der Panama-Papers treibt die EU-Kommission ihre neue Regelungen voran und weitet sie auf Geschäfte in Steueroasen aus.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In Reaktion auf die Enthüllungen zur Nutzung von Briefkastenfirmen in Mittelamerika weitet die EU-Kommission die geplante Regelung nun auch auf Firmengeschäfte in Steueroasen aus. Quelle: dpa

Brüssel Im Kampf gegen Steuervermeidung will die EU-Kommission Großkonzerne zur Veröffentlichung ihrer Geschäfte in Mitgliedsländern und Steueroasen verpflichten. Die neuen Vorschriften sollen für alle Firmen gelten, die in der EU aktiv sind und einen Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro aufweisen, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Ziel ist es, dass sich Unternehmen nicht mehr legal vor Steuerzahlungen drücken können, indem sie ihre Gewinne Tochterfirmen in EU-Staaten wie Luxemburg oder Irland zuschreiben, obwohl der Mutterkonzern dort kaum geschäftlich aktiv ist.

Die Vorschläge, die noch mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsländern abgestimmt werden müssen, wurden schon seit Monaten ausgearbeitet. In Reaktion auf die Enthüllungen der Panama-Papers zur Nutzung von Briefkastenfirmen in Mittelamerika weitet die EU-Kommission die geplante Regelung nun auch auf Firmengeschäfte in Steueroasen aus.

Allerdings müssten sich die EU-Staaten dafür zunächst auf eine gemeinsame Liste einigen, welche Länder sie außerhalb der Union als Steueroasen brandmarken wollen. Anläufe für solch einen einstimmigen Beschluss sind in der Vergangenheit stets gescheitert.

Zunächst sollen die Konzerne nach dem Willen der EU-Kommission für jedes EU-Land, in dem sie tätig sind, eine Reihe von Kennzahlen veröffentlichen. Dazu gehören die Art der Geschäfte, die Zahl der Mitarbeiter, der Vorsteuergewinn und der nicht ausgeschüttete Gewinn.

Außerdem soll der Gesamtumsatz angegeben werden, der sowohl die Geschäfte außerhalb des Unternehmens als auch mit Tochterfirmen umfassen muss. Auch die Höhe der Einkommenssteuer auf Basis des Jahresgewinns in dem jeweiligen Land sollen die Konzerne darlegen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%