Kartellrecht EU und Katar einigen sich bei Flugrechten

Katar verpflichtet sich zum fairen Wettbewerb und die EU zu einer Öffnung des Zugangs zu Flughäfen. Katar wurde des unlauterem Wettbewerb bezichtigt.

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Katar wurde bezichtigt, seine staatliche Gesellschaft Qatar Airways finanziell unterstützt zu haben. Quelle: dpa

Brüssel Die Europäische Union (EU) besiegelt mit dem Golfemirat Katar ein Flugrechteabkommen mit neuen Regeln für fairen Wettbewerb und Sozialstandards. Der Vertrag sei der erste seiner Art mit einem Land am Persischen Golf und enthalte Regeln, die weit über die üblichen Vereinbarungen eines Flugrechtepakts hinaus gingen, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

Im Gegenzug verpflichten sich die EU-Staaten, ihre Flughäfen – falls nicht schon geschehen – komplett für Fluglinien aus dem Emirat zu öffnen. Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Belgien müssten noch nachziehen und hätten fünf Jahre Zeit dafür. Die Vereinbarung bringe wirtschaftliche Vorteile von insgesamt drei Milliarden Euro bis 2025.

Reuters hatte im Dezember über die bevorstehende Einigung berichtet. Das neue Abkommen verbietet unter anderem die Diskriminierung von Fluggesellschaften des anderen Landes. Zudem würden gleiche Wettbewerbsbedingungen zugesichert und Subventionen verboten.

Insbesondere für das rohstoffreiche Katar am Persischen Golf dürfte der Pakt eine Revolution darstellen. Das Emirat wurde von europäischen und US-Fluglinien wiederholt beschuldigt, seiner staatlichen Gesellschaft Qatar Airways finanziell unter die Arme zu greifen. Katar bestritt dies stets.

Die Pilotengewerkschaft Cockpit weist daraufhin, dass die Umsetzung der neuen Standards nun genau überwacht werden muss.

In Flugrecht-Abkommen regeln zwei Staaten untereinander, wie häufig ihre jeweiligen Airlines das andere Land anfliegen und auf welchen Flughäfen sie landen dürfen. Dem derzeit gültigen Pakt mit Katar zufolge darf von dem Emirat aus 35 Mal in der Woche nach Deutschland geflogen werden. Für die Rivalen Emirates (EMIRA.UL) und Etihad aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist die Zahl der Zielflughäfen in Deutschland bislang auf vier begrenzt. Mittlerweile liegt die Kompetenz dafür bei der EU-Kommission, die stellvertretend für die 28 Mitgliedsländer verhandelt. Ein ähnliches Abkommen wie mit Katar ist nach früheren Aussagen von mit der Sache vertrauten Personen auch mit dem Asean-Verband südostasiatischer Nationen auf der Zielgeraden.

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