Katalonien-Krise Belgien fordert mehr Informationen zur Auslieferung katalanischer Separatisten

Belgiens Staatsanwaltschaft soll über die Auslieferung von drei katalanischen Politikern entscheiden. Doch Brüssel hat noch Fragen.

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Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hakt beim Obersten spanischen Gerichtshof nach, bevor sie über den Antrag zur Auslieferung von drei katalanischen Politikern entscheidet. Quelle: dpa

Madrid Puigdemont ist zwar der prominenteste katalanische Separatist, aber nicht der einzige, der ins Ausland geflüchtet ist. Drei katalanische Ex-Minister sind immer noch in Brüssel, die ehemalige Erziehungsministerin ist inzwischen in Schottland und zwei weitere katalanische Politiker sind in der Schweiz.

Belgien ist das Land, das sich Puigdemont und vier Mitstreiter ursprünglich als Ziel ihrer Flucht ausgesucht haben. Das Land hat den Ruf, besonders genau auf den Schutz der Menschenrechte und von Minderheiten zu achten.

Doch im Fall der drei katalanischen Separatisten, gegen die ein europäischer Haftbefehl vorliegt, lassen sich die Belgier Zeit mit ihrer Entscheidung. Ein Separatist ist in Spanien wegen Rebellion angeklagt, die anderen beiden wegen Untreue und Ungehorsam. Die belgischen Staatsanwälte bitten nun das oberste spanische Gericht um weitere Informationen.

Wie das Handelsblatt aus spanischen Justizkreisen erfahren hat, haben die Belgier den Spaniern drei Fragen gestellt – zwei sind eher administrativ, aber eine könnte eine Folge des Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig Holstein sein, der in Spanien für viel Kritik gesorgt hat.

So wollen die Belgier wissen, ob der spanische Gerichtshof die Auslieferung anhand der Fakten aus dem Ermittlungsbericht fordert oder anhand der Bewertung dieser Fakten. Über genau diese Frage ist seit dem Urteil des OLG Schleswig ein juristischer Streit entbrannt.

Die deutschen Richter hatten eine Auslieferung des ehemaligen katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont wegen Rebellion für unzulässig erklärt. Sie begründen das damit, dass die Gewalt in Katalonien nicht ausgereicht habe, um den spanischen Staat in die Knie zu zwingen, so dass er der Unabhängigkeit Kataloniens zustimmt.

Deshalb seien die Vorgänge auch nicht Hochverrat nach dem deutschen Strafrecht. Hochverrat ist das deutsche Pendant zum spanischen Delikt der Rebellion.

Spanische Juristen dagegen erklären, mit dieser Bewertung der Tatsachen habe das OLG seine Kompetenzen überschritten. Es hätte sich vielmehr darauf beschränken sollen zu prüfen, ob die Vorfälle in Katalonien irgendeine Straftat nach deutschem Recht darstellen könnten.

Die Frage der belgischen Staatsanwälte deutet darauf hin, dass sie diese Unsicherheit in ihrem Antrag vermeiden wollen und entsprechend nachfragen. Das Oberste spanische Gericht äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema.

Die spanische und die belgische Staatsanwaltschaft hatten sich in der vergangenen Woche in Den Haag getroffen, um über die Auslieferung von Puigdemont zu sprechen. Bislang ist der Beschluss des OLG noch nicht definitiv.

Die deutschen Richter haben zunächst nur entschieden, Puigdemont nicht in Auslieferungshaft zu nehmen, weil sie den Vorwurf der Rebellion als unzulässig bewertet haben und auf den zweiten Vorwurf – Untreue - eine deutlich geringere Strafe steht, so dass die Fluchtgefahr niedriger ist.

Mit neuen Beweisen zur Gewalt könnten die Richter ihre Entscheidung aber noch einmal überdenken. Die Spanier haben den Deutschen unter anderem Videos mit Gewaltszenen zur Verfügung gestellt.

Eine Alternative ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das ist die Instanz, die über die Auslegung der Europäischen Verträge urteilt, zu denen auch der europäische Haftbefehl gehört.

Artikel 267 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ sieht vor, dass bei Zweifeln der EuGH anzurufen ist. Eigentlich müsste das OLG Schleswig Holstein dort um Klärung bitten. Wenn die deutschen Richter dafür keine Notwendigkeit sehen, erwägt der spanische Ermittlungsrichter diesen Schritt.

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