Katalonien-Krise Deutsche und spanische Staatsanwälte reden über Puigdemont-Auslieferung

Der katalanische Separatistenführer Puigdemont beschäftigt weiter die Staatsanwälte. In Den Haag treffen sich deutsche und spanische Staatsanwälte.

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Die Auslieferung des ehemaligen Separatistenführers Carles Puigdemont beschäftigt deutsche und spanische Staatsanwälte. Quelle: dpa

Berlin/Madrid Die deutsche und die spanische Staatsanwaltschaft treffen sich in Den Haag, um über die Auslieferung des katalanischen Separatisten Carles Puigdemont zu reden. Die spanische Zeitung El País berichtet, das Treffen werde noch in den kommenden Stunden stattfinden. Spanische Justizkreise bestätigten dem Handelsblatt das Treffen, die spanische Staatsanwaltschaft wollte sich dazu zunächst nicht äußern.

Bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Schleswig heißt es auf Anfrage, es werde „zeitnah ein Treffen geben“. Das sei Teil des laufenden Auslieferungsverfahrens. „Wir sind gehalten, weitere Auskünfte einzuholen, das tun wir“, hieß es weiter. Der Treffpunkt Den Haag hat demnach rein praktische Gründe. Bei der EU-Justizbehörde Eurojust gebe es die nötigen Übersetzungsmöglichkeiten. Schriftliche Auskünfte über die Tatvorwürfe zögen oft Nachfragen nach sich, darum sei der Austausch bei einem Treffen sinnvoller.

Puigdemont hatte im vergangenen Oktober in Katalonien ein illegales Unabhängigkeitsreferendum organisiert und die Republik Katalonien ausgerufen. Direkt danach war er vor der spanischen Justiz nach Belgien geflüchtet. Die hat ihn wegen Rebellion und Untreue angeklagt und einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, als Puigdemont gerade bei einem Vortrag in Helsinki war. Auf dem Rückweg nach Belgien wurde er in Deutschland verhaftet.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass Puigdemont nicht wegen des Vorwurfs der Rebellion ausgeliefert werden kann, der in Spanien mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft wird. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Gewalt, die die katalanischen Separatisten angewendet haben, nicht ausreiche, um nach dem deutschen Strafgesetz von Hochverrat zu sprechen – dem Pendant zur Rebellion im spanischen Strafgesetzbuch. Es ließ Puigdemont gegen Kaution frei und bat Spanien um weitere Informationen zu dem zweiten Vorwurf des Haftbefehls, den der Untreue.

Puigdemont kann in Spanien nicht wegen Rebellion angeklagt werden, wenn das OLG diesen Vorwurf als nicht zulässig einstuft. Die deutsche Staatsanwaltschaft war der Anklage des spanischen Richters gefolgt und hatte eine Auslieferungshaft für Puigdemont beantragt.

El País und die katalanische Zeitung La Vanguardia berichteten, die spanische Staatsanwaltschaft wolle der deutschen Generalstaatsanwaltschaft weitere Beweise zur Gewaltanwendung in Katalonien vorlegen, die eine Auslieferung von Puigdemont wegen Rebellion doch rechtfertigt.

Die Entscheidung des OLG hat in Spanien eine heftige Debatte unter Juristen ausgelöst. Spanische Rechtsexperten argumentieren, das OLG habe seine Kompetenzen überschritten und die Vorgänge in Katalonien inhaltlich bewertet. Es hätte sich aber darauf beschränken müssen, zu prüfen, ob sie auch nach deutschem Recht grundsätzlich strafbar wären.

Deutsche Rechtsexperten erklären dagegen, das OLG habe richtig entschieden. Das Prinzip der sogenannten beiderseitigen Strafbarkeit sehe vor, dass das deutsche Gericht prüft, ob der konkrete Vorwurf der Rebellion im deutschen Strafrecht eine Entsprechung hat und ob die Vorgänge in Katalonien für dieses vergleichbare Delikt auch in Deutschland strafbar wären.

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