Katalonien Wahlkampf aus dem Gefängnis?

Am 21. Dezember gehen die Katalanen an die Urne. Am Montag entscheidet ein spanischer Richter, ob er mehrere Kandidaten aus der U-Haft entlässt oder sie aus der Zelle antreten müssen. Beides könnte der Bewegung nutzen.

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Der entmachtete katalanische Regional-Präsident (r.) und sein Ex-Vize stellen sich auch am 21. Dezember wieder zu Wahl. Quelle: AP

Madrid Im Streit um die Unabhängigkeit von Katalonien ist der Dezember der Monat der Entscheidungen: Am 21. Dezember wählen gut fünf Millionen Katalanen ihre neue Regierung. In der an Skurrilitäten reichen Auseinandersetzung befinden ein spanischer und belgischer Richter, wie der Wahlkampf ablaufen wird, der am Dienstag offiziell beginnt.

Ein Richter sitzt in Madrid und entscheidet am Montag über die Freilassung der acht inhaftierten ehemaligen katalanischen Regierungsmitglieder. Der zweite sitzt in Brüssel und urteilt ebenfalls am Montag über die Auslieferung des abgesetzten katalanischen Regierungschefs Carles Puigdemont sowie vier seiner ehemaligen Minister, die mit ihm nach Belgien geflohen waren.

Sowohl Puigdemont als auch sein inhaftierter Ex-Vize Oriol Junqueras treten für ihre Parteien als Spitzenkandidaten an. Auch die meisten übrigen Verhafteten kandidieren. Sie hatten den Richter am Obersten Gerichtshof in Madrid vor einigen Tagen um ihre Freilassung gebeten, um aktiv am Wahlkampf teilnehmen zu können.

Der Richter hörte die acht Politiker sowie zwei ebenfalls verhaftete Chefs von separatistischen Bürgerbewegungen am Freitag an. Anders als vor ihrer Verhaftung, als sie die Aussagen verweigerten, erklärten die meisten nun, sie würden die Zwangsverwaltung Kataloniens durch den spanischen Staat akzeptieren. Nach ähnlichen Bekenntnissen der Präsidiumsmitglieder des katalanischen Parlaments hatte der Richter am Obersten Gerichtshof sie gegen Kaution auf freiem Fuß gelassen.

Das Oberste Gericht hat erst in der vergangenen Woche auch den Fall der inhaftierten Separatisten übernommen. Für sie war bisher das Nationale Gericht zuständig, die dortige Richterin hatte die U-Haft angeordnet. Das Oberste Gericht ist eigentlich nur für aktive Politiker zuständig, die noch ihre parlamentarische Immunität besitzen. Um den Fall aber in eine Hand zu geben, hat das Oberste Gericht nun auch die Zuständigkeit für die abgesetzten Regierungsmitglieder sowie die zwei Bürgerrechtler übernommen.

Die katalanischen Politiker können auch aus der U-Haft heraus kandidieren, solange sie noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Eine Kampagne aus der Zelle heraus ist zwar schwerer zu organisieren, könnte den Separatisten aber womöglich sogar nutzen. Bisher ist in ihren Aussagen kein politisches Programm zu erkennen – sie haben sich in den vergangenen Wochen darauf konzentriert, die „politischen Häftlinge“ zu beklagen, die der spanische Staat genommen habe. Das Bild ist zwar schief, es eignet sich aber bestens, um das autoritäre Verhalten des spanischen Staates anzuprangern und um Anhänger gegen Madrid zu mobilisieren – 750.000 demonstrierten Mitte November für die Freilassung der Inhaftierten.


Was gegen eine Verurteilung wegen Rebellion spricht

In Wirklichkeit sitzen sie wegen diverser Gesetzesüberschreitungen in Haft. Sie haben am 1. Oktober ein Unabhängigkeitsreferendum organisiert, das gegen die spanische Verfassung verstößt und Ende Oktober die eigenständige katalanische Republik ausgerufen. Der spanische Staat verhängte zum ersten Mal in seiner Geschichte die Zwangsverwaltung nach Artikel 155 der Verfassung und setzte die katalanische Regierung ab. Acht Mitglieder folgten der Vorladung vor ein Madrider Gericht und sitzen seitdem in Haft. Puigdemont floh mit vier weiteren ehemaligen Ministern ins Exil nach Belgien.

Die Anklage sowie die U-Haft für die Separatisten sind unter Juristen umstritten. Die spanische Staatsanwaltschaft wirft ihnen Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Rebellion ist der härteste Vorwurf, auf den bis zu 30 Jahre Gefängnisstrafe stehen. Voraussetzung für eine Rebellion ist aber Gewaltanwendung – doch die haben die Politiker stets vermieden.

Puigdemont behauptet gegenüber den belgischen Behörden, in Spanien erwarte ihn kein fairer, sondern ein politischer Prozess.  Der Brüsseler Richter hatte ihn bereits vor zwei Wochen gehört, die Entscheidung aber auf den kommenden Montag vertagt. Sollte er die Auslieferung an Spanien verfügen, heißt das noch nicht, dass Puigdemont und seine Ex-Minister sofort überstellt werden. Sowohl sie als auch die spanische Staatsanwaltschaft können gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Der finale Beschluss kann sich deshalb bis Ende Januar und damit bis deutlich nach der Wahl in Katalonien hinziehen.

Puigdemont bezeichnet sich als legitimen katalanischen Regierungschef im Exil. Er gibt Interviews und empfängt katalanische Bürgermeister oder Parteimitglieder in Brüssel. Doch weder die belgische Regierung noch die EU-Spitzen wollten sich mit ihm treffen. Und so holte Puigdemont am vergangenen Wochenende zu einem neuen Schlag aus: Katalonien solle abstimmen, ob es in der EU verbleiben wolle oder nicht, forderte er in einem seiner zahlreichen Interviews.

Dieser Schwenk kommt just vor der für den kommenden Donnerstag geplanten Demonstration der beiden separatistischen Bürgerbewegungen Kataloniens, ANC und Omnium in Brüssel. Sie haben fünf Charterflüge und Dutzende Reisebusse gebucht, um sich auf den Weg nach Brüssel zu machen. Dort wollen sie unter dem Motto „Europe, wake up! Help Catalonia“ für die Unterstützung Europas zu demonstrieren, aber nach eigenen Angaben auch bekräftigen, dass die Katalanen fest zur EU stehen.

Bei den Umfragen für die Wahl in drei Wochen liegt aber auch nicht Puigdemonts Partei vorne, sondern die Partei des inhaftierten Ex-Vizes Oriol Junqueras. Unklar ist jedoch, ob die insgesamt drei separatistischen Parteien wieder eine Mehrheit im Parlament erzielen können. Tun sie das, wollen sie mit Spanien die Unabhängigkeit verhandeln. Von ihr ablassen wollen sie nicht.

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