Köln Bundesanwaltschaft hält terroristisches Motiv bei Geiselnahme für möglich

Viele Fragen sind nach der Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof noch offen. Hinweise auf einen terroristischen Anschlag verdichten sich.

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Passanten gehen im Hauptbahnhof an einem Schnellrestaurant vorbei. Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Brandanschlag und der Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof die Ermittlungen übernommen. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof könnte den Brandanschlag nach Ansicht der Bundesanwaltschaft aus terroristischen Motiven verübt haben. „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor“, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Er beruft sich dabei auf Zeugenaussagen und auf Forderungen des Mannes bei den Verhandlungen mit der Polizei. Der 55-jährige Mohammad A.R. habe dabei unter anderem verlangt, nach Syrien zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ausreisen zu können.

Er hatte am Montag einen Brandanschlag auf ein Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof verübt und eine Frau als Geisel genommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde will nun vor allem klären, ob Mohammad A.R. die Tat als IS-Mitglied begangen hat oder Kontakt zur Terrororganisation hatte. „Auch wird der Frage nachgegangen, ob bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Die Kölner Polizei ist überzeugt, dass der Syrer mit dem Brandanschlag möglichst viele Menschen treffen wollte. Er hatte unter anderem einen mit präparierten Gaskartuschen und Brandbeschleuniger gefüllten Koffer dabei. Außerdem zündete er mitten in dem Schnellrestaurant einen Brandsatz, durch den ein 14-jähriges Mädchen schwer verletzt wurde.

Insgesamt zwei Stunden lang verschanzte sich Mohammad A.R. danach mit einer Geisel in einer benachbarten Apotheke, bevor die Polizei zugriff und den Mann durch Schüsse schwer verletzte.

Bei der Durchsuchung seiner Kölner Wohnung entdeckte die Polizei weiteres Benzin. An der Wand fanden sich arabische Schriftzeichen, die sich zwar auf den Islam, nicht aber auf das Terrornetz „Islamischer Staat“ beziehen. Der arbeitslose Asylberechtigte war nach Polizeiangaben psychisch angeschlagen.

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