Korruptionsverfahren Brasiliens Ex-Präsident Lula tritt Haftstrafe nicht an

Am Freitag sollte Brasiliens einstiger Präsident Lula ins Gefängnis gehen. Der beliebte Politiker trotzt jedoch dem Haftbefehl.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Luiz Inacio Lula da Silva ist der beliebteste Politiker des Landes. Trotzdem wurde ein Haftbefehl gegen ihn ausgesprochen. Quelle: Reuters

Sao Paulo Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inacio Lula da Silva hat am Freitag die Frist verstreichen lassen, seine Haftstrafe anzutreten. Er verharrte am Abend zusammen mit Anhängern in einem Gebäude der Metall-Gewerkschaft in Sao Paulo. Seine Anwälte verhandelten einer mit dem Vorgang vertrauten Person zufolge mit der Polizei. Sie reichten zudem einen Antrag bei dem Obersten Gerichtshof ein, den Haftbefehl aufzuheben. Die Polizei lehnte eine Stellungnahme dazu ab, ob sie Lula notfalls abführen würde.

Ein brasilianischer Richter hatte am Donnerstag Haftbefehl gegen Lula erlassen, nachdem der Oberste Gerichtshof zuvor den Weg für seine Inhaftierung freigemacht hatte. Es ist ein Rückschlag für den beliebtesten Politiker des Landes, der angesichts mehrerer Korruptionsverfahren um seine politische Zukunft kämpft. Der Fall hat das Land tief gespalten und wirft einen Schatten auf die Präsidentenwahl in diesem Jahr. Es wird erwartet, dass Lula wieder kandidiert. Nach brasilianischem Wahlrecht darf ein Kandidat acht Jahre lang nicht bei Wahlen antreten, wenn er wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausnahmen von dieser Regel. Sollte Lula, der in Umfragen führt, seine Kandidatur anmelden, müsste die oberste Wahlkommission über seine Zulassung entscheiden.

Lula war im August zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er Bestechungsgeld in Höhe von umgerechnet 900.000 Euro von dem Baukonzern OAS angenommen haben soll, um OAS zu Aufträgen des staatlichen Ölkonzerns Petrobras zu verhelfen. Ein Berufungsgericht hatte diese Haftstrafe im Januar auf zwölf Jahre erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem laufen gegen ihn noch sechs weitere Korruptionsverfahren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%