Kurznachrichtendienst Trump darf Twitter-Follower nicht blockieren

In zweiter Instanz wurde von einem US-Gericht entschieden, dass der US-Präsident aus Gründen der Meinungsfreiheit keine Twitter-Nutzer blockieren darf.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der US-Präsident kommuniziert sehr oft über den Kurznachrichtendienst. Quelle: Reuters

New York, Washington US-Präsident Donald Trump darf unliebsame Follower im Kurznachrichtendienst Twitter nicht blockieren, nur weil ihm deren Meinungsäußerungen nicht gefallen. Das entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in New York. Mehrere Twitter-Nutzer hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass Trump ihre Accounts nach kritischen Kommentaren blockiert hatte. Das heißt, sie konnten die Tweets des Präsidenten nicht mehr sehen und nicht mehr darauf antworten.

Im vergangenen Jahr hatte zunächst ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass dies dem ersten Verfassungszusatz zuwiderlaufe, der die Meinungsfreiheit schützt. Trump gewährte den Betroffenen daraufhin wieder Zugang zu seinen Twitter-Nachrichten, legte aber zugleich Berufung gegen die erste Gerichtsentscheidung ein.

Das Berufungsgericht entschied nun aber ebenfalls, dass ein Vertreter des Staates, der die sozialen Medien – wie Trump – zu offiziellen Zwecken nutze, nicht andere Nutzer von der öffentlichen Diskussion ausschließen dürfe, weil ihm deren Äußerungen nicht gefielen. Dies sei diskriminierend und daher unzulässig.

Die juristische Auseinandersetzung zieht sich schon länger hin. Laut Gerichtsunterlagen hatte Trump die Betroffenen im Mai und Juni 2017 blockiert. Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter wie kein US-Präsident vor ihm – etwa um politische Entscheidungen oder Personalwechsel zu verkünden. Er teilt in seinen Tweets selbst oft heftig und bisweilen derbe gegen Kritiker aus. Trump hat fast 62 Millionen Follower bei Twitter.

Mehr: Das Netzwerk geht weiter verschärft gegen aggressive Nutzer vor. Twitter will nun vor allem religiöse Gruppen vor Hasskommentaren schützen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%