Kurzvideo-App Tiktok im Visier von EU-Verbraucherschützern: Kinder sind nicht geschützt

Der europäische Verbraucherverband Beuc hat sich bei der EU-Kommission beschwert. Tiktok würde Kinder nicht ausreichend vor versteckter Werbung schützen.

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Die beliebte Kurzvideo-App Tiktok gerät ins Visier europäischer Verbraucherschützer. Der europäische Verbraucherverband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein. „Tiktok lässt seine Benutzer im Stich, indem ihre Rechte massenhaft verletzt werden“, sagte Generaldirektorin Monique Goyens. „Kinder lieben Tiktok, aber das Unternehmen versagt darin, sie zu schützen.“

Konkret bemängeln die Verbraucherschützer etwa, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt würden. Auch sei das Vorgehen bei der Verarbeitung persönlicher Daten irreführend. Mehrere Klauseln der Nutzungsbedingungen seien unfair. Man erwarte, dass die Behörden die Tiktok-Praktiken umfassend untersuchten und dagegen vorgingen, teilte Beuc am Dienstag mit. Zudem würden die nationalen Behörden dazu gedrängt, etwas zu unternehmen.

Laut Tiktok-Nutzungsbedingungen musst man mindestens 13 Jahre alt sein, um Tiktok nutzen zu dürfen. Anwender unter 18 Jahren benötigen offiziell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, diese wird jedoch von den Betreibern der Anwendung nicht tatsächlich eingeholt.

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