Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nach türkischer Ansicht nicht für Beschwerden gegen das Verfassungsreferendum zuständig. Dies sagte Justizminister Bekir Bozdag. Nach Abweisung ihrer Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Abstimmung will die oppositionelle CHP im Laufe des Tages entscheiden, ob sie Klage beim Verfassungsgericht des Landes oder dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof einreicht.
Die türkische Wahlkommission hatte am Mittwoch Anträge von Parteien wie der sozialdemokratischen CHP und der prokurdischen HDP abgelehnt, die die Volksabstimmung wegen Unregelmäßigkeiten für ungültig erklären lassen wollten. Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte das Referendum am Sonntag nach offiziellen Angaben knapp gewonnen. Mit der Verfassungsreform soll er deutlich mehr Befugnisse bekommen.