Menschenrechte Polen wegen monatelangen Festhaltens von Asylbewerbern verurteilt

Vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen eine Niederlage erlitten und muss eine russische Familie entschädigen.

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Polen habe keine Gründe gehabt, die Familie festzuhalten, heißt es in der Begründung des EGMR. Quelle: dpa

Straßburg Mit der monatelangen Zwangsunterbringung einer Familie in einem umzäunten Zentrum für Migranten hat Polen deren Menschenrechte verletzt. Die polnischen Behörden hätten damit gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg (Az: 75157/14). Das Land muss nun 12.000 Euro Entschädigung an die russische Familie zahlen.

Die Kläger hatten 2012 erfolglos Asyl in Polen beantragt und flohen nach dem negativen Bescheid nach Deutschland. Deutsche Behörden schoben die Mutter und ihre drei Kinder zurück nach Polen ab, der Vater blieb in Deutschland in einem Krankenhaus.

Von Januar bis Juni 2014 wurden Mutter und Kinder in dem Zentrum festgehalten, das mit stacheldrahtbewehrten Mauern laut dem Gericht einer Haftanstalt ähnelt. Der Vater stieß im Februar dazu.

Schließlich ließen die polnischen Behörden die Familie gehen. Sie lebt mittlerweile in Herne in Deutschland.

Polen habe keine Gründe genannt, die das mehr als fünf Monate lange Festhalten der russischen Asylbewerber hätten rechtfertigen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Außerdem hätten die Behörden es versäumt, andere Maßnahmen als die Unterbringung in dem Zentrum ins Auge zu fassen. Die Prüfung erneuter Asylanträge der Familie habe zu lange gedauert - besonders angesichts der Tatsache, dass währenddessen Kinder festgehalten wurden.

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