Motivation für Flüchtlinge steigt Griechisches Gericht hebelt den EU-Flüchtlingspakt aus

Asylbewerber können sich künftig in Griechenland frei bewegen. Damit annullieren die obersten Richter praktisch das EU-Flüchtlingsabkommen. Europa muss wieder mit mehr Flüchtlingen rechnen.

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Flüchtlinge: Griechisches Gericht hebelt EU-Flüchtlingspakt aus Quelle: dpa

Athen Die Entscheidung der 1. Kammer des Staatsrats, des Obersten griechischen Verwaltungsgerichts, fiel knapp aus, mit vier Stimmen gegen drei. Aber das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Griechenland, sondern für die ganze EU. Es geht um die Umsetzung des Flüchtlingsabkommens, das die Europäische Union im März 2016 mit der Türkei vereinbarte, unter der Federführung von Kanzlerin Angela Merkel.

Nach dem jetzt in Athen bekanntgewordenen Urteil des Staatsrats, das in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll und damit in Kraft tritt, muss Griechenland Asylbewerbern bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit im ganzen Land gewähren. Das Urteil könnte zu neuen Flüchtlingsströmen führen, nicht nur in Griechenland. Auch der Druck in anderen EU-Staaten dürfte wachsen.

Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsabkommens müssen jene Migranten und Flüchtlinge, die aus der Türkei zu den griechischen Ägäisinseln kommen, zunächst dort bleiben, bis über ihre Asylanträge entschieden ist. Wer kein Asyl erhält, soll in die Türkei zurückgebracht werden – so sieht es der Flüchtlingspakt vor. Wer dagegen als schutzwürdig anerkannt wird, darf aufs griechische Festland weiterreisen. Für diese Asylverfahren gibt es auf den Inseln Chios, Lesbos, Kos, Samos und Leros je ein Aufnahme- und Registrierungslager, die so genannten „Hotspots“.

Aber die Asylverfahren in Griechenland ziehen sich endlos hin. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, kann es Jahre dauern. Die Gründe für das schleppende Tempo sind Personalmangel und Einspruchsmöglichkeiten, die von findigen Anwälten genutzt werden, um ablehnende Bescheide immer wieder vor den Verwaltungsgerichten anzufechten.

Die Folge: In den Auffanglagern auf den Inseln herrschen chaotische Zustände. Nachdem in den vergangenen Wochen wieder mehr Schutzsuchende aus der Türkei über die Ägäis kommen, sind die Lager heillos überfüllt. Nach offiziellen Angaben des griechischen Migrationsministeriums waren am Montag auf den Inseln 15.443 Menschen untergebracht.

Die Lager und die anderen Unterbringungsmöglichkeiten, wie angemietete Hotelzimmer und Apartments, haben aber nur eine Kapazität von 8896 Plätzen. Am schlimmsten ist es auf Samos, wo 2984 Migranten und Flüchtlinge in einem Lager hausen, das nur für 648 Personen ausgelegt ist.

Das Lager Moria auf Lesbos hat rund 3.000 Plätze, beherbergte aber am Montag 6456 Personen, darunter viele Familien mit kleinen Kindern. Und jeden Tag kommen neue Flüchtlinge und Migranten über die Ägäis. Manchmal sind es 55, wie am Montag, manchmal auch fast 300, wie am vergangenen Samstag.

Zur Umsetzung des Flüchtlingsabkommens hatte die griechische Asylbehörde im Mai 2016 eine Verordnung erlassen, die den Verbleib der Asylbewerber auf den Inseln bis zum Abschluss ihres Verfahrens vorschreibt. Diese Regelung hoben die Richter des Staatsrats jetzt mit ihrem Urteil auf.

Zur Begründung heißt es, die Unterbringung auf den Inseln verletze angesichts der Überfüllung der Lager die Grundrechte der Asylbewerber. Das Verfahren sei auch den Inselbewohnern nicht zuzumuten, denen damit eine unverhältnismäßige Last aufgebürdet werde. Die Richter entschieden mit dem Urteil über eine Beschwerde des Griechischen Flüchtlingsrats, einer Nichtregierungsorganisation.

Der Richterspruch gilt allerdings nicht rückwirkend für die bereits in den Insellagern untergebrachten Menschen. Diese rund 15.500 Flüchtlinge und Migranten werden sich jetzt also nicht massenhaft aufs griechische Festland begeben. Aber sobald das Urteil in den nächsten Tagen veröffentlicht wird, müssen die griechischen Behörden allen Neuankömmlingen nach der Registrierung auf den Inseln und der Stellung ihres Asylantrags volle Bewegungsfreiheit in ganz Griechenland gewähren.

Damit wird die Bestimmung, wonach illegal nach Griechenland kommende Migranten und Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschickt werden können, ausgehebelt. Denn sind die Menschen einmal von den Inseln aufs Festland weitergereist, müssen die türkischen Behörden sie nicht mehr zurücknehmen. Sie dürften dann auch gar nicht mehr auffindbar sein.

Diese neue Regelung könnte sich schnell unter den in der Türkei wartenden Flüchtlingen und Migranten herumsprechen. Bisher wirkten die chaotischen Zustände in den griechischen Lagern und die Aussicht, dort jahrelang praktisch gefangen zu sein, abschreckend. Die Lockerung dürfte dazu führen, dass wieder mehr Flüchtlinge ankommen.

Denn wer erst einmal das griechische Festland erreicht hat, kann hoffen, von dort mit Hilfe von Schleppern Wege nach Westeuropa zu finden – über die Adria nach Italien, auf Schleichwegen über den Balkan oder mit gefälschten Reisedokumenten per Flugzeug. Trotz verschärfter Kontrollen gelingt es immer häufiger Migranten, mit falschen Papieren von griechischen Flughäfen in andere EU-Staaten weiterzureisen.

Das griechische Migrationsministerium wollte die Entscheidung des Staatsrats zunächst nicht kommentieren. Man werde erst einmal die Urteilsbegründung studieren, teilte das Büro von Migrationsminister Dimitris Vitsas mit. Die Verwaltungsrichter lassen allerdings eine Hintertür offen.

Sie hoben die Verordnung der Asylbehörde vom Mai 2016 unter anderem deswegen auf, weil diese nicht ausreichend begründet sei. Die Regierung prüft deshalb nun, im Eilverfahren mit einer Gesetzesänderung das bisherige Verfahren der Unterbringung auf den Inseln rechtlich so abzusichern, dass es einer Prüfung durch den Staatsrat standhält.

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