
Auch fünf Wochen nach seinem Rücktritt kann der frühere ägyptischen Herrscher Hosni Mubarak auf seine Konten in Europa zugreifen. Erst in dieser Woche werden EU-Sanktionen gegen Mubarak in Kraft treten, durch die seine Konten eingefroren werden. Die EU gibt damit im internationalen Vergleich ein schwaches Bild ab: Die Schweiz fror Mubaraks Vermögen zwei Stunden nach dessen Rücktritt am 11. Februar ein. Die lange Verzögerung macht das Mittel der finanziellen Sanktion weitgehend sinnlos. „"n der Zwischenzeit hat er seine Konten längst leer geräumt", kritisiert die grüne Europa-Abgeordnete Franziska Brantner.
Die EU hatte sich erhofft, international schlagkräftiger auftreten zu können, seit sie mit der Hohen Außenvertreterin Catherine Ashton so etwas wie eine Außenministerin besitzt. Auch in den Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes waren hohe Hoffnungen gesetzt worden. Doch die werden nun enttäuscht. Im Auswärtigem Dienst fehlt es an Mitarbeitern, die an den Finanzsanktionen arbeiten können. "Ashton sollte schnellstens die Mitarbeiterzahl aufstocken", fordert Brantner. In der Kommission befassen sich Beamte mit dem Thema, die normalerweise mit der finanziellen Abwicklung von Projekten betraut sind.
Langwierige Übersetzungen
Die schleppende Reaktion auf Mubarak stellt auch grundsätzliche Fragen über den Umgang mit Kontosperrungen in der EU. „Wenn man Sanktionen erwägt, sollte man das nicht öffentlich machen und dem Betroffenen noch Gelegenheit geben, Geld beiseite zu schieben", schlägt der liberale Europa-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff vor.
Die Phase zwischen der politischen Beschlussfassung und dem eigentlich Beginn der Sanktionen dauert in der EU nicht nur wegen personeller Engpässe lang. Hinzu kommt, dass eine entsprechende Verordnung erlassen werden muss, die in 23 Amtssprachen übersetzt werden muss.
Außerdem muss die Verordnung vor Gericht Bestand haben. In der Vergangenheit hat Europäische Gerichtshof (EuGH ) in seiner Rechtssprechung großen Wert auf den Schutz von Eigentum legt. So hat er immer wieder die Blockierung von Konten aufgehoben, weil Grundrechte missachtet wurden. 2009 etwa gestand er einem Libyer Zugang zu seinen Konten zu, den die EU auf eine Liste von Verdächtigen mit Al-Kaida-Verbindungen gesetzt hatte. Dasselbe galt für einen mutmaßlichen Taliban aus Tunesien, der in Irland lebte.
Das Einfrieren von Konten ist ein Sanktionsmittel, das die EU mitunter ergreift, um Diktatoren ihr Missfallen an politischen Methoden zu verdeutlichen, wie etwa im Fall des weißrussischen Despoten Alexander Lukaschenko. Theoretisch wäre ein Einsatz auch nach den jüngsten Vorfällen in Bahrain denkbar. Doch angesichts des schwerfälligen Umgangs mit dem Instrument ist mit keinem schnellen Einsatz zu rechnen.