
Die Maghreb-Staaten haben der Bundesregierung ihre Unterstützung bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Staatsbürger zugesagt. Wie zuvor Marokko und Algerien erklärte sich auch die tunesische Regierung bereit, in Deutschland abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen. In einem Pilotprojekt, in dem die weiteren Modalitäten geklärt würden, sollten zunächst 20 Tunesier in ihre Heimat zurückgebracht werden, sagte Bundesinnenminister de Maizière (CDU) nach Gesprächen mit der Regierung in Tunis.
Bereits am Montag hatte Algerien zugesagt, Ausreisepflichtige, bei denen es sich tatsächlich um Algerier handele und die keine Bleibeperspektive hätten, zurückzunehmen. Marokko will sogenannte Scheinsyrer - also eigene Staatsbürger, die sich in Deutschland als Bürgerkriegsflüchtlinge ausgegeben haben - in einem vereinfachten Verfahren wieder zurücknehmen. In allen Fällen geht es um die Menschen, die im vergangenen Jahr nach Deutschland kamen.
Während es mit Marokko und Algerien bereits seit längerem Rücknahmeabkommen gibt, sind Abschiebungen von Tunesiern noch nicht derart geregelt. In der Praxis scheiterten die Rückführungen allerdings in der Vergangenheit in allen drei Maghreb-Staaten häufig an bürokratischen Hürden.
Asylsuchende in Deutschland
Die beim Bamf eingegangenen Asylgesuche bilden die einzige gesicherte Zahl. Im Gesamtjahr 2015 waren das 476.649 und damit rund 273.800 oder 135 Prozent mehr als 2014. Die bisherige Rekordzahl liegt 23 Jahre zurück: Unter anderem als Folge der Balkan-Kriege gab es 1992 438.200 Asylanträge.
Hauptherkunftsländer der Antragsteller waren 2015 Syrien (162.510), Albanien (54.762), Kosovo (37.095), Afghanistan (31.902) und Irak (31.379). Nimmt man noch Serbien (26.945) und Mazedonien (14.131) hinzu, kamen rund 133.000 Asylanträge aus vier der sechs Westbalkan-Länder, die 2014 und 2015 zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden.
Eingereist sind 2015 weitaus mehr Flüchtlinge und Asylbewerber. Das zeigt die Datenbasis zur Erstverteilung von Asylsuchenden (Easy), in der Schutzsuchende registriert werden, um nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt zu werden. Dort wurden laut Innenministerium 2015 rund 1,092 Millionen Zugänge registriert. Darunter waren rund 428.500 Syrer (rund 40 Prozent). Während die Neuzugänge bis November jeden Monat deutlich stiegen, gingen sie im Dezember zurück auf 127.300 nach 206.100 im Vormonat.
Die Easy-Zahl übersteigt die Asylanträge, weil viele Asylsuchende schon vor dem Asylantrag von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden, da die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen erschöpft sind. Der formale Asylantrag kann sich daher um Wochen verzögern. Eine unbekannte Zahl der bei Easy Registrierten nutzt Deutschland auch nur als Durchgangsstation etwa auf der Reise nach Skandinavien.
Das Bundesamt für Migration entscheidet zwar über mehr Anträge als im vorigen Jahr. Doch mit dem raschen Zustrom der Flüchtlinge hält es nicht Schritt. Laut Bilanz für 2015 wurden 282.726 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie 2014. Davon erhielten 48,5 Prozent den Flüchtlingsstatus laut Genfer Konvention zuerkannt und dürfen damit in Deutschland bleiben. Davon wiederum wurden 2029 (0,7 Prozent aller Entscheidungen) als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt. Von den entschiedenen syrischen Anträgen wurden 95,8 Prozent als Flüchtlinge anerkannt. Für Albaner, Kosovaren und Serben lag die Quote bei null Prozent.
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge stieg bis Ende 2015 auf 364.664. Hinzu kommt eine nicht bezifferbare Zahl von Flüchtlingen, die bereits registriert sind, deren Asylantrag aber noch nicht erfasst wurde. Der Antragsrückstau ist eines der größten Probleme. Das Bamf hat daher für 2016 4000 weitere Stellen bewilligt bekommen, wodurch die Mitarbeiterzahl auf etwa 7300 steigt. Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise, der auch Chef der Bundesagentur für Arbeit ist, zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, dass die 4000 neuen Beschäftigten „im besten Fall bis Mitte des Jahres qualifiziert im Einsatz“ seien.
Als ersten Erfolg werten das Bamf und das Innenministerium, dass sich die Verfahrensdauer für Syrer verkürzt hat. Sie stieg nach Angaben des Innenministeriums von 3,5 Monaten (Januar 2015) zunächst auf 4,3 Monate (Juni), sank bis Dezember aber auf 2,5 Monate. Für Antragssteller, die seit Jahresbeginn 2016 eingereist sind, könnte es wieder länger dauern: Für sie gilt wieder die Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung durch den sogenannten Entscheider.
Im Gegensatz zu Marokko und Algerien stimmte Tunesien auch zu, dass die Rückführungen in Charter-Maschinen erfolgen können. Die beiden anderen Länder bestehen auf einen Rücktransport ihrer Staatsbürger per Linienflug. In Falle Tunesiens sind Sammelabschiebungen auf 25 Fälle begrenzt, nach Algerien dürfen maximal 30 Menschen zusammen zurückgebracht werden. Marokko hat keine Obergrenze gefordert.
De Maizière zeigte sich über die Gesprächsergebnisse in Tunis erfreut und sprach von einem „Durchbruch“ für Sachsen, das bislang die meisten tunesischen Flüchtlinge aufgenommen hat. Premierminister Habib Essid habe zugesichert, dass künftig tunesische Konsularbeamte direkt in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Identitäten klären würden. Bislang mussten die Betroffenen dazu in die Konsulate kommen. Die Identitäten sollten künftig binnen zehn Tagen geklärt werden.
Auch Algerien und Tunesien hatten eine engere Zusammenarbeit bei der Identifizierung der Flüchtlinge zugesagt, die vor allem über Fingerabdrücke erfolgen soll. Außerdem wollen die drei Maghreb-Staaten für Staatsbürger ohne Pässe künftig länger gültige Passersatzpapiere ausstellen. Bisher sind diese nur kurz gültig, was Abschiebungen immer wieder verhindert.
Im vergangenen Jahr kamen rund 26.000 Menschen aus den Maghreb- Staaten nach Deutschland. Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag Ende Dezember bei über 6100. In ihr Heimatland abgeschoben wurden im ganzen Jahr aber nur 135. Ende Januar dieses Jahres lebten in Deutschland 2631 ausreisepflichtige Algerier, 2391 Marokkaner und 1264 Tunesier.
Im Vergleich zu den anderen nach Deutschland kommenden Flüchtlingen machen die Maghrebiner aber nur einen kleinen Teil aus. Im Dezember lag er bei 4,2 Prozent, im Januar nur noch bei 3,7 Prozent. Die Anerkennungsquote für tunesische Asylbewerber liegt bei 0,2 Prozent, bei Algeriern bei 1,7 und bei Marokkanern bei 3,7 Prozent. Berlin will alle drei Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären.