Nahrungsmittel Die Schlacht ums gute Essen

Lebensmittelgesetze sind in Europa anders als in den USA. Wie sie genau aussehen, ist kaum zu durchdringen.

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Chlor-Hühnchen contra Pferde-Lasagne
Chlor-Hühnchen Quelle: dpa
 Keimbombe verzehrfertiger Salat Quelle: Fotolia
Radioaktiv bestrahlte Lebensmittel Quelle: Fotolia
H-Milch Quelle: REUTERS
Hormon-Fleisch Quelle: AP
Gentech-Gemüse Quelle: AP
 Rohmilchkäse Quelle: AP

US-amerikanische Fleischhersteller legen geschlachtete Hühnchen in chlorhaltige Desinfektionsbäder oder besprühen sie mit hoch dosierter Chlorlösung. Das finden die meisten Europäer widerlich. Und so avancierten die Chlorhühnchen und ihr möglicher Import zum Inbegriff aller Übel, die Verbrauchern durch die TTIP-Verhandlungen drohen könnten. Tatsächlich ist eine solche Chlorbehandlung für Fleisch in Europa nicht zulässig.

Jüngst konterte EU-Handelskommissar Karel De Gucht auf einer Tagung in München allerdings, er wisse gar nicht, worüber die Europäer sich aufregten: Schließlich werde hier der verzehrfertig geschnibbelte Tütensalat ebenfalls mit Chlorwasser gewaschen.

Tatsächlich ist Tütensalat mindestens so empfindlich wie rohes Hackfleisch, was den Befall mit Keimen angeht, bestätigt Bernhard Trierweiler. Er ist Fachmann für die sogenannte Nacherntebehandlung am Max Rubner-Institut – dem Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel – in Karlsruhe. Dass Tütensalat allerdings mit Chlorwasser gewaschen werde, sei ihm neu: „In Deutschland ist das nicht gestattet.“ Und für den Rest von Europa ist ihm nicht bekannt, dass dies eine übliche Methode sei. Zwar sei in vielen EU-Ländern eine milde Chlorbehandlung des Trinkwassers erlaubt. Doch ist der Chlorgehalt laut Trierweiler dann sehr gering.

Den Widerspruch aufzulösen und die tatsächliche Rechtslage herauszufinden ist eine Sisyphusaufgabe – wie so oft im europäischen Lebensmittelrecht. So verweisen bei der vermeintlich simplen Frage „wird Salat in der EU mit Chlorwasser gewaschen“ verschiedenste Behörden und Forschungsinstitute aufeinander, erklären sich für unkundig oder nicht zuständig – oder schicken seitenweise nichtssagendes Info-Material, etwa über Lebensmittelsicherheit im Allgemeinen.

Die Vertretung der EU-Kommission in Berlin wird schließlich fündig: Der Einsatz von Chlor zur Desinfizierung von Obst und Gemüse muss in der EU genehmigt werden, wofür jedes Land selbst zuständig ist. So verbieten Österreich und Dänemark das Chlorieren des Salat-Waschwassers. Belgien und Frankreich gestatten es in sehr geringem Maße. Die Dosis sei aber viel niedriger als bei der US-Chlordusche für Hühnchen, ordnet ein Mitarbeiter der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie ein.

Auf Nachfrage in De Guchts Büro heißt es nun: Es gehe nur um das Auswaschen der Tüten mit Chlor. Da war wohl selbst der EU-Kommissar nicht ganz korrekt informiert.

Die Frage, ob die Chlordusche von Fleisch oder Salat aber sinnvoll – oder im Gegenteil gesundheitsschädlich ist – bleibt offen. Die meisten Verbraucher wünschen sich jedoch eine Kennzeichnung. Denn anders als die Amerikaner fürchten sich Europäer weniger vor Keimen als vor Chemikalien im Essen.

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