Nationalkonservative Polens Regierung scheitert mit Neuauszählung von Wahlstimmen vor Gericht

Die Regierungspartei PiS hatte nach dem Verlust der Senats-Mehrheit die Neuauszählung für sechs strittige Wahlkreise gefordert.

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Der Vorsitzender der PiS-Partei hatte mit seiner Partei zwar die absolute Mehrheit im Parlament geholt, die Mehrheit im Senat aber verloren. Quelle: dpa

Juristische Schlappe für Polens Regierungspartei PiS: Die Chancen auf einen Machtausbau der Nationalkonservativen durch die Neuauszählung von Wählerstimmen für den Senat schwinden. Der Oberste Gerichtshof befand am Dienstag über den ersten von sechs strittigen Wahlkreisen, in denen die PiS der Opposition bei der jüngsten Parlamentswahl unterlegen war – und lehnte eine Neuauszählung ab.

Bei der Wahl am 13. Oktober hatte die Partei von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki erneut die absolute Mehrheit im Sejm errungen. Sie verlor jedoch ihre Mehrheit im Senat, der zweiten Kammer des Parlaments. Dort stellt sie künftig nur noch 48 von 100 Senatoren. Der Senat hat zwar nur beratende Funktion und kann keine Gesetze stoppen. Er kann der Opposition aber als Forum dienen, um der PiS das Regieren zu erschweren.

In ihren Anträgen auf Neuauszählung der Stimmen hatte die PiS argumentiert, dass der Stimmenunterschied in den sechs fraglichen Wahlkreisen sehr gering sei und es auffällig viele ungültige Stimmen gebe. Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dieses Argument sei – zumindest im Fall des ersten geprüften Wahlkreises – keine Grundlage für eine Neuauszählung der Stimmen, da hierfür ein konkreter Verdacht auf Wahlbetrug oder andere Verstöße gegen die Wahlordnung vorliegen müsse. Da die PiS das gleiche Argument auch für die übrigen fünf Wahlkreise ins Feld führt, steht zu erwarten, dass die Entscheidung des Gerichts dazu ähnlich ausfallen wird.

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