Nato-Generalsekretär Die Türkei ist im Recht

Seit dem Putschversuch in der Türkei wurden zahlreiche Oppositionelle und Journalisten verhaftet. Die Verhaftungswellen wurden vor allem von westlicher Seite kritisiert. Der Nato-Generalsekretär sieht das anders.

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Für den Nato-Generalsekretär basiert die Verhaftungswelle in der Türkei auf rechtsstaatlichen Prinzipien. Quelle: AP

Istanbul Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat die Verhaftung von kritischen Journalisten und Oppositionsabgeordneten in der Türkei trotz entsprechender Aufforderung nicht verurteilt. Bei der Parlamentarischen Versammlung der Nato am Montag in Istanbul sagte der niederländische Abgeordnete Han ten Broeke unter Beifall, Hinweise darauf hätten in Stoltenbergs Ansprache gefehlt, weswegen er ihm nun bei der Fragerunde Gelegenheit dazu geben wolle. Stoltenberg antwortete, die Türkei habe das Recht, gegen Verantwortliche des Putschversuches von Mitte Juli vorzugehen. Die türkische Führung habe ihm versichert, dass das im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit geschehe.

Stoltenberg hatte in seiner Ansprache an das Plenum unter anderem gesagt, der Putschversuch müsse als Erinnerung dienen, „dass Demokratie und Freiheit nicht selbstverständlich sind“. Er lobte den Widerstand gegen die Putschisten und betonte: „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Kernwerte der Nato.“ Das international kritisierte Vorgehen der türkischen Führung seitdem und die Verhaftungen von Journalisten und Abgeordneten unter Terrorverdacht erwähnte Stoltenberg in seiner Ansprache nicht.

„Demokratie erfordert ein bisschen Rückgrat“, sagte ten Broeke anschließend. Westliche Staaten hätten nach dem Putschversuch immer wieder ihrer Solidarität Ausdruck verliehen. „Es ist jetzt an der Zeit, dass wir unserer Sorge Ausdruck verleihen über zehn gewählte Parlamentsabgeordnete im Gefängnis.“ Er fügte hinzu, in der Türkei seien inzwischen mehr Journalisten eingesperrt als in China. Der türkische Abgeordnete Osman Bak verteidigte die Verhaftung der Parlamentarier der pro-kurdischen HDP. Aufgabe von Abgeordneten sei der Dienst am Volk, nicht „Volksverhetzung und Terrorpropaganda“.

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