Neue Richtlinie Die EU tut noch zu wenig gegen Geldwäsche

Die EU verschärft ihr Vorgehen gegen Briefkastenfirmen. Das Problem ist damit noch nicht bewältigt. Ein Kommentar.

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Zahlungsmittel mit nostalgischem Wert. Quelle: YourPhotoToday/PM

Straßburg Geldwäsche-Skandale erschüttern die EU immer wieder. Mehrere Banken in Lettland und Estland mussten wegen solcher kriminellen Machenschaften dieses Jahr geschlossen werden und in Malta scheinen sogar Regierungspolitiker in mafiöse Zirkel verwickelt zu sein. Auch Deutschland ist auf diesem Gebiet nicht gerade sauber. Eine vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebene Studie schätzte das Geldwäschevolumen hierzulande im Jahr 2016 auf rund 100 Milliarden Euro jährlich.

Vor allem bei Geschäften mit Immobilien, Kunst, Autos, Yachten und in der Gastronomie bringen Kriminelle ihr schmutziges Geld unter. Die dafür zuständigen Bundesländer schaffen es nicht, diese Aktivitäten zu unterbinden.

Insofern ist es auf jeden Fall zu begrüßen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche verschärft werden. Das Europaparlament hat das heute zum wiederholten Male getan. Die verschärfte EU-Geldwäscherichtlinie schreibt jetzt vor, dass die Hintermänner von Briefkastenfirmen ihre Identität offenlegen müssen. Außerdem soll es für Strafverfolgungsbehörden besser zugängliche Informationen über die Besitzer von Stiftungen, Konten und Bankschließfächer geben. „Damit wird es für dubiose Investoren schwieriger, ihre dunklen Machenschaften durch Immobilienkäufe in Großstädten zu verschleiern“, meint Europaparlamentarier Sven Giegold von den Grünen.

Die EU bleibt im Kampf gegen die Geldwäsche trotzdem immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dafür ist auch Deutschland verantwortlich. Hierzulande gab es zum Beispiel viel Widerstand dagegen, den 500 Euro-Schein abzuschaffen. Die EZB beschloss trotzdem, den großen Schein ab Ende 2018 nicht mehr auszugeben. Die Bundesregierung will auch keine Obergrenze für Bargeld-Käufe einführen. Es stimmt schon, dass viele Deutschen immer noch gerne Scheine in der Hosentasche oder im Portemonnaie mit sich herumtragen. Wer zehntausende Euros cash auf den Tisch legt, hat dafür aber Gründe, die nicht unbedingt legaler Natur sind. Wieso die Bundesregierung solche Bezahlpraktiken trotzdem unbedingt weiterhin erlauben will, ist rätselhaft. Frankreich, Belgien, Italien und andere haben längst Limits für Bargeld-Käufe eingeführt.

Damit allein ist es nicht getan. Lücken gibt es auch bei der Bankenaufsicht. Die EZB-Aufsichtsbehörde hat im Kampf gegen Geldwäsche keine Befugnisse und ist auf Informationen nationaler Geldwäschebehörden angewiesen. Doch die liefern nicht immer – wie man in jüngster Zeit in Lettland und Malta feststellen musste. Europaparlamentarier fordern deshalb zu Recht, eine europäische Anti-Geldwäsche-Behörde zu gründen. Organisierte Kriminalität und Terrorismus machen vor nationalen Grenzen nicht halt, die Ermittlungen dagegen sollten es auch nicht tun.

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