Nichtregierungsorganisation Russland stuft Heinrich-Böll-Stiftung als „unerwünscht“ ein

Mit der den Grünen nahestehenden Stiftung ist nun eine weitere Nichtregierungsorganisation in Russland verboten. Damit verschärft sich das politische Klima in dem Land weiter.

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Wie auch andere politische Stiftungen ist die Heinrich-Böll-Stiftung nicht mehr in Russland erwünscht. Quelle: Bloomberg

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung zur „unerwünschten Organisation“ erklärt und damit faktisch im Land verboten. Die Tätigkeit der Stiftung stelle „eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation“ dar, teilte die Behörde am Montag in Moskau mit. Die Heinrich-Böll-Stiftung hatte schon im April auf Druck von Russlands Behörden ihr Moskauer Büro schließen müssen.

Mit dem neuen Schritt steigt nach Einschätzung der Stiftung das Risiko etwa für Russen und Russinen, die mit ihr zusammengearbeitet haben. Mit der Listung seien „unkalkulierbare Strafandrohungen“ für russische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen verbunden, „die offiziell Verbindungen zu uns haben - innerhalb und außerhalb Russlands“, erklärte die Stiftung in Berlin. „Die Entscheidung der russischen Behörden kann somit faktisch auch über ihre eigenen Landesgrenzen hinaus ihre repressive Wirkung entfalten.“ Damit gehe das über 30-jährige Engagement der Stiftung in Russland zu Ende.

„Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine machte den Zusammenhang zwischen ungebremster Repression nach innen und enthemmter Aggression nach außen auch für die letzten Zweifler offensichtlich“, so die Stiftung. „Von unserer Seite aus werden wir im Rahmen des Möglichen versuchen, die Kommunikationskanäle offen halten - zu allen, die mutig, kreativ, standhaft und überzeugt für ein anderes, friedliches und demokratisches Russland arbeiten.“

Menschenrechtler, Aktivisten und Journalisten beklagen seit längerem zunehmende Repressionen gegen kritische Stimmen im flächenmäßig größten Land der Erde. Neben der Heinrich-Böll-Stiftung wurden vor mehr als sechs Wochen unter anderem auch der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung die Registrierungen entzogen.

Die Einordnung als „unerwünscht“ geht in Russland mit zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen einher für den Fall, dass eine betroffene Organisation trotz des Verbots weiterarbeitet. In dem Fall drohen den Mitarbeitern bis zu acht Jahren Haft. Die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung ist bereits die 56. ausländische Nichtregierungsorganisation, die die russischen Behörden als „unerwünscht“ bezeichnen.

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