Österreich Corona-Hotspot Ischgl: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Laut Behörde fehlen Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr geführt hätte. Daher werde keine Anklage erhoben.

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In dem für seine Partyszene bekannten Wintersportort kam es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch. Quelle: Reuters

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen um die Corona-Ausbreitung im Tiroler Wintersportort Ischgl eingestellt. Anklage werde keine erhoben, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

„Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Ergebnis sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und schließlich vom Weisungsrat überprüft worden, hieß es.

In dem für seine Partyszene bekannten Wintersportort Ischgl war es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Hunderte Österreicher und Tausende ausländische Urlauber, darunter auch viele Deutsche, infizierten sich vermutlich unter anderem in überfüllten Apres-Ski-Bars. Die in ihre Heimatländer zurückgekehrten Urlauber verbreiteten daraufhin das Virus in ganz Europa. Der Ort mit seinen 11.000 Gästebetten gilt seitdem als einer der Hotspots für die Verbreitung des Virus.

Das Ermittlungsverfahren ist laut Staatsanwaltschaft zuletzt gegen fünf Personen als Beschuldigte geführt worden. Der Ermittlungsakt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial.

Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, seien 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen worden. Zudem seien die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission berücksichtigt worden.

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