Pipeline-Betreiber Nord Stream 2 erringt Zwischenerfolg im Streit mit EU

Nord Stream 2 sei zur Anfechtung der EU-Erdgasrichtlinie befugt, sagt ein EuGH-Berater. Die Richtlinie sieht vor sich an die Vorgaben der EU zu halten.

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Nord Stream 2 hatte behauptet, die EU-Richtlinie sei nur mit dem Ziel geändert worden, die Nord Stream 2-Pipeline zu benachteiligen. Quelle: Reuters

Im Streit um die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 mit der EU hat der Pipeline-Betreiber einen Zwischenerfolg erzielt. Ein Berater des obersten Gerichtshofs der Europäischen Union stellte am Mittwoch ein Urteil des zweithöchsten EU-Gerichts in Frage.

Die im Mai 2020 gefällte Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union gegen Nord Stream 2 sei fehlerhaft gewesen und sollte nochmals verhandelt werden, erklärte Generalanwalt Michal Bobek. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt seinen Vorschlägen in der Regel, er ist aber nicht an seine Beurteilung gebunden.

Die vom russischen Gasriesen Gazprom betriebene Nord Stream 2 sei zur Anfechtung der Erdgasrichtlinie, die im Zentrum des Gerichtsstreits zwischen der EU und dem Pipeline-Betreiber steht, befugt, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Der Generalanwalt halte den Rechtsstreit in dieser Hinsicht nicht für entscheidungsreif und schlage vor, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen. Die Richter wollen nun darüber und zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil fällen.

Im Kern geht es bei dem Streit zwischen Nord Stream 2 und der EU darum, ob die europäische Erdgasrichtlinie, die 2019 geändert wurde, angewandt wird oder nicht. Die Richtlinie sieht vor, dass Gaspipelines zwischen der EU und Drittstaaten, also auch Nord Stream 2, den Vorgaben der europäischen Regulierung zu unterwerfen sind.

Nord Stream 2 hatte dagegen geklagt, mit der Begründung, die Richtlinie sei nur mit dem Ziel geändert worden, die Nord Stream 2-Pipeline zu benachteiligen und zu behindern. Im Mai 2020 hat das Gericht der Europäischen Union diese Klage als unzulässig abgewiesen.

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