Preisobergrenze Aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefonieren soll günstiger werden

Die EU schiebt hohen Gebühren für Auslandstelefonate einen Riegel vor – und gibt eine Preisobergrenze pro Minute und SMS vor.

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Bereits im Sommer2017 waren die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland abgeschafft worden. Quelle: dpa

Straßburg Nach den Roaming-Gebühren will die Europäische Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland ein Ende setzen. Das EU-Parlament stimmt am Mittwoch (12.30 Uhr) über entsprechende neue Regeln ab. Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

Nach der Zustimmung im Parlament muss formal noch der Rat der Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Dann können die neuen Preisobergrenzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war im Juni erzielt worden.

Bereits im Sommer 2017 waren die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland abgeschafft worden. Dagegen waren Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland nicht von diesen Regeln betroffen. Bislang kosten solche Telefonate oft sehr viel. Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland im Jahr 2016 bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an.

Die geplanten neuen EU-Vorgaben stoßen bei den Verbraucherschützern auf Zustimmung. „Dank der neuen Regelung werden Verbraucher ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen“, erklärte ein Sprecher des Europäischen Verbraucherverbands.

Das neue Gesetzespaket sieht neben der Kostendeckelung eine Art umgekehrten Notruf vor. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der EU-Regeln auf die Beine stellen.

Weitere Neuerungen: Telefon- oder Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein – etwa wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.

Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben.

Auch sieht das Paket vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten.

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