Prozess fortgesetzt Amnesty-Vorsitzender bleibt in türkischer U-Haft

Während der Deutsche Peter Steudtner seit zwei Wochen in Freiheit ist, muss der Amnesty-International-Vorsitzende Taner Kilic in der Türkei hinter Gittern bleiben. Amnesty spricht von einer „Justiz-Farce“.

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Er ist gemeinsam mit dem Deutschen Peter Steudtner, dem Schweden Ali Gharavi und acht weiteren türkischen Menschenrechtlern angeklagt. Steudtner und Gharavi waren vor vier Wochen nach Berlin ausgereist. Quelle: AP

Istanbul Trotz internationaler Proteste bleibt der Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Das Gericht in Istanbul lehnte am Mittwoch den Antrag der Anwälte von Kilic ab, den Amnesty-Vorsitzenden bis zu einem Urteil auf freien Fuß zu setzen. Kilic ist gemeinsam mit dem Deutschen Peter Steudtner, dem Schweden Ali Gharavi und acht weiteren türkischen Menschenrechtlern angeklagt. Steudtner und Gharavi waren vor vier Wochen nach Berlin ausgereist, nachdem sie aus der Untersuchungshaft in Istanbul entlassen worden waren. Kilic sitzt seit Juni in Izmir in U-Haft.

Kilic sagte mit Blick auf seine seit mehr als fünf Monate andauernde Inhaftierung: „Ich will, dass diese Ungerechtigkeit ein Ende findet.“ Der Türkei-Experte von Amnesty International, Andrew Gardner, kritisierte die fortdauernde U-Haft von Kilic „trotz überwältigender Beweise für seine Unschuld“ und sprach von einer „Justiz-Farce“. Amnesty veröffentlichte vor Beginn der Verhandlung am Mittwoch einen Aufruf, in dem mehr als 70 Prominente aus aller Welt die Freilassung von Kilic forderten. Die Strafverfolgung der elf Angeklagten sei „politisch motiviert“ und habe das Ziel, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, heißt es in dem offenen Brief.

Kilic, Steudtner, Gharavi und acht weiteren türkischen Menschenrechtlern wird „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ beziehungsweise Terrorunterstützung vorgeworfen, worauf bis zu 15 Jahre Haft stehen. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Zum Prozessauftakt am 25. Oktober hatte das Gericht alle Angeklagten bis auf Kilic aus der U-Haft entlassen, woraufhin Steudtner und Gharavi das Land verließen. Sie nehmen an der Fortsetzung des Verfahrens in Istanbul nicht mehr teil.

Sollten Steudtner und Gharavi in dem Verfahren zu einer Haftstrafe verurteilt werden, könnten die türkischen Behörden sie theoretisch bei Interpol international zur Fahndung ausschreiben lassen. Ein solcher Schritt würde die deutsch-türkischen Beziehungen aber erneut schwer belasten. Die Regierung in Ankara hat zuletzt mehrfach deutlich gemacht, dass sie daran kein Interesse hat.

Kilic wurde am Mittwoch – dem zweiten Verhandlungstag in dem Verfahren – per Video aus der Untersuchungshaft in Izmir in den Gerichtssaal in Istanbul geschaltet. Das deutsche Generalkonsulat und andere ausländische Vertretungen in Istanbul entsandten Beobachter zu dem Prozess, der am 31. Januar fortgesetzt werden soll.

Kilic werden von der Staatsanwaltschaft Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen, die die türkische Regierung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich macht. Unter den elf Angeklagten ist auch Amnesty-Landesdirektorin Idil Eser.

Steudtner, Gharavi und acht türkische Menschenrechtler waren am 5. Juli bei einem Workshop auf einer Insel vor der Küste Istanbuls unter Terrorverdacht festgenommen worden. Kilic – der elfte Angeklagte – war bereits im Juni im westtürkischen Izmir in Untersuchungshaft genommen worden. Sein Fall wurde der Anklageschrift gegen die zehn anderen Menschenrechtler vor Beginn des Verfahrens hinzugefügt.

Im Fall Steudtner hatte Altkanzler Gerhard Schröder vermittelt. Im September war Schröder auf Initiative von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel zu einem Treffen mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Türkei gereist. Wie groß der Anteil dieses Gesprächs an der Freilassung des Menschenrechtlers war, ist unklar.

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