Regierungskrise Streit in Polens Regierung - Vize-Regierungschef Gowin entlassen

Gowin vertritt im Kabinett den Koalitionspartner der rechtskonservativen PiS. Hintergrund des Streits dürfte die Änderung des Rundfunkgesetzes sein.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der polnische Premier muss sich neue Regierungspartner suchen. Quelle: Reuters

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat einen seiner Stellvertreter entlassen, den bisherigen Entwicklungsminister Jaroslaw Gowin. Dies teilte Regierungssprecher Piotr Müller am Dienstag in Warschau mit. Begründet wurde die Entlassung damit, dass Gowin und die Abgeordneten seiner Gruppierung nicht ausreichend an Reformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS mitgearbeitet hätten.

Der 59-Jährige vertritt die konservative Gruppierung Porozumenie (Verständigung), die mit der PiS bislang ein Bündnis bildete. PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski, der ebenfalls Vize-Ministerpräsident ist, bleibt im Amt. Hintergrund des Konflikts dürfte auch der Streit um eine Änderung des Rundfunkgesetzes sein. Gowin ist dagegen, weil sie aus seiner Sicht Polens Beziehungen zu den USA belasten.

Die von der PiS im Juli eingebrachte Änderung sieht vor, dass Rundfunklizenzen nur noch dann an Ausländer vergeben werden können, wenn diese „ihre Zentrale oder ihren Wohnsitz im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums haben“. Zusätzlich gilt die Bedingung, dass der Lizenznehmer nicht abhängig sein darf von jemandem, der Zentrale oder Wohnsitz außerhalb hat.

Nach Ansicht von Kritikern zielt das Gesetz auf den Privatsender TVN, der über eine in den Niederlanden registrierte Holding Teil des US-Konzerns Discovery ist. Besonders der Nachrichtensender TVN24 vertritt eine PiS-kritische Linie. Am Dienstagabend gingen mehrere Tausend Menschen in verschiedenen polnischen Städten gegen das Gesetz auf die Straße. Am Mittwoch will das Parlament darüber abstimmen. Zuletzt hatte die polnische Regierung signalisiert, die umstrittene Justizreform zu entschärfen, die als größter Konfliktpunkt in den Beziehungen zur Europäischen Union gilt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%