
Berlin Zwei Tage vor der Entscheidung der Euro-Finanzminister in Brüssel über die Einzelzeiten der geplanten Verstärkung des Euro-Rettungsschirms EFSF gibt es noch offene Punkte. Aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Brief von Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter an den Haushaltsausschuss des Bundestages geht hervor, dass noch eine Einigung über den Umfang der vom EFSF zu übernehmenden Verluste im Rahmen eines der beiden Hebel-Instrumente fehlt.
„Vorgeschlagen wird eine Bandbreite des Absicherungsvolumens von 20 bis 30 Prozent“, heißt es in dem Schreiben. Einige Mitgliedsländer wollten auf eine Festlegung ganz verzichten. Die Bundesregierung dagegen befürworte eine Quote von 20 bis 30 Prozent als „guten Ausgleich“ zwischen den Absicherungsforderungen privater Investoren und dem Ziel eines möglichst effizienten EFSF-Einsatzes.
Gleichfalls noch nicht völlig klar ist dem Brief zufolge die Definition des Versicherungsfalles - also wann die Teil-Absicherung privater Investoren durch den EFSF fällig wird. Die Frage sei, ob man hier an internationale Standards anknüpfen wolle oder eine eigene europäische Lösung anstrebe, „die darüber hinausgeht und auch bestimmte Formen freiwilliger Restrukturierungen erfassen kann“.
Der EFSF befürworte letzteres und auch die Bundesregierung würde das akzeptieren. Eine europäische Lösung könnte dem Ziel dienen, in einem schwierigen Marktumfeld zusätzliche Anreize für Investoren zu setzen.
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Im Zentrum der Ausführungsregeln für die Stärkung des EFSF stehen zwei sogenannte Hebel-Modelle, mit denen mit Hilfe privaten Kapitals die finanzielle Feuerkraft des Rettungsschirms um ein Mehrfaches erhöht wird. Das erste Modell stellt das einer Teilabsicherung von Staatsanleihen durch den EFSF dar. Damit sollen private Investoren angezogen werden.
„Das vorrangige Ziel besteht darin, die Emission durch die Mitgliedsstaaten zu tragfähigen Zinsen zu erleichtern ... und gleichzeitig den Investoren einen bestimmten Grad an Selbstschutz zu gewähren“, heißt es in den Papieren, die Reuters vorliegen.
Das zweite Modell firmiert als „Koinvestitionsansatz“. Gedacht ist an einen „Co-Investment-Fonds“ (CIF) für Investitionen in Staatsanleihen von Krisenländern am Primär- und am Sekundärmarkt. „Der CIF wird externe Kapitalquellen auf die Märkte für Staatsanleihen der Mitgliedsstaaten ziehen und so die Mittel des EFSF maximieren und gleichzeitig den Investoren einen gewissen Grad an Schutz geben“, beschreiben die Initiatoren dieses Modell.
Der Co-Investitions-Fonds soll demnach eine Untergesellschaft der EFSF mit Sitz in Luxemburg sein. Vorgesehen sind für ihn insgesamt drei Beteiligungstranchen, wobei deren Umfang je nach dem Interesse von Investoren festgelegt werden soll. Die „Erstverlusttranche“ soll vom EFSF finanziert und von den Mitgliedsstaaten garantiert werden. Den Investoren soll eine Tranche gewinnbeteiligter Anteile verkauft werden - ihre Anteile sollen frei handelbar sein. Zudem soll die CIF „eingestufte festverzinsliche vorrangige Anleihen“ ausgeben können.