Richter Umstrittene Justizreform: Menschenrechtsgericht verurteilt Polen

Warschau muss nun zwei polnischen Richtern Entschädigung zahlen. Zudem muss die Regierung in dem Land die Missstände beseitigen. Noch kann das Urteil angefochten werden.

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Innerhalb von drei Monaten können beide Prozessparteien das Urteil noch anfechten. Quelle: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen im Zusammenhang mit der umstrittenen Justizreform des Landes zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Das Verfahren zur Ernennung von Richtern in Polen sei von Parlament und Exekutive unzulässig beeinflusst worden, erklärte das Straßburger Gericht am Montag (Az. 49868/19 und 57511/19). Warschau muss nun zwei polnischen Richtern, die sich in Straßburg beschwert hatten, je 15.000 Euro zahlen - wegen einer Verletzung von deren Menschenrecht auf ein faires Verfahren.

Außerdem ist Polens Regierung verpflichtet, den von Straßburg festgestellten Missständen ein Ende zu bereiten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können beide Prozessparteien es noch anfechten.

Die nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt.

In Straßburg beschwert hatten sich nun zwei polnische Richter, die sich in ihrem Land auf neue Posten beworben hatten, jedoch abgelehnt wurden. Sie wandten sich wegen dieser Ablehnung an eine im Zuge der polnischen Justizreform neu geschaffene Kammer des höchsten Gerichts des Landes, scheiterten jedoch.

Nun sprach der EGMR dieser Kammer die Legitimität ab: Sie sei kein rechtmäßiges Tribunal. Die Mitglieder habe Polens Präsident Andrzej Duda auf Empfehlung des umstrittenen Landesjustizrats ernannt. Dieser ist laut Kritikern kein politisch unabhängiges Gremium mehr, seitdem seine Zusammensetzung von der PiS-Parlamentsmehrheit verändert wurde.

Der EGMR warf Duda vor, in „eklatantem Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit“ gehandelt zu haben, als er die Empfehlungen des Landesjustizrats berücksichtigte. Laut EGMR gingen zwischen 2018 und 2021 wegen der polnischen Justizreform 57 Beschwerden gegen Polen ein.

Mehr: Warum im Streit über Polen eine Institution die andere verklagt

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