Russlands neuer Strafenkatalog Zwangsarbeit statt Knast

Statt einer Haftstrafe können russische Richter künftig auch Zwangsarbeit anordnen. Denn das derzeitige System belastet das Land – sowohl moralisch als auch finanziell. Jeder zweite Häftling wird zum Wiederholungstäter.

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Ein neuer Strafenkatalog soll das Land 2017 finanziell entlasten. Statt einer Haftstrafe können Richter Zwangsarbeit anordnen. Quelle: dapd

Moskau Russland erweitert zum Jahreswechsel seinen Strafenkatalog: Künftig können Richter bei einigen Vergehen statt einer Haftstrafe Zwangsarbeit anordnen. Die russische Gefängnisbehörde FSIN eröffnet im Januar vier „Besserungszentren“ – in Sibirien, Russlands Fernost, im Kaukasus und im Wolgagebiet – und sieben Aufnahmepunkte für Zwangsarbeiter. Insgesamt bieten sie zunächst einmal 900 Verurteilten Platz.

Im Gegensatz zur Haftstrafe seien die Täter „nicht von der Gesellschaft isoliert“, betonte der Vizedirektor der FSIN Waleri Maximenko. Sie könnten Telefon und Internet benutzen, einen Teil des verdienten Geldes behalten, einen normalen Arzt aufsuchen und nach Verbüßung von einem Drittel der Strafe auch außerhalb der Zentren mit ihren Familien zusammenleben – vorausgesetzt, sie verstoßen weder gegen ihre Arbeitspflicht noch gegen andere Auflagen: Der Konsum von Alkohol und Drogen zieht die Umwandlung der Zwangsarbeit in Haft nach sich.

Das wollen nicht nur die Straftäter selbst verhindern. Auch für Russland ist das derzeitige Gefängnissystem belastend: moralisch und finanziell. Russische Gefängnisse haben nicht erst seit dem dubiosen Tod des Wirtschaftsanwalts Sergej Magnitzki in seiner Zelle einen schlechten Ruf. Sie sind alt, überfüllt und dreckig. Innen herrscht ein Klima der Angst und Gewalt, die sowohl von Mitgefangenen als auch von den Wärtern ausgeht. Das führt auch immer wieder zu Unzufriedenheit und Aufständen wie zuletzt im vergangenen Februar, als in der Jugendvollzugsanstalt Moschaisk Jugendliche gegen die Willkür der Aufseher rebellierten.

Dabei lässt sich der Staat seine Zuchthäuser einiges kosten: 2016 wurden im Haushalt 265 Milliarden Rubel (umgerechnet vier Milliarden Euro) dafür veranschlagt. Bei den Insassen kommt aber wenig an. Fast 75 Prozent gehen für den Unterhalt des Personals drauf, das sich trotz der Anschaffung von Tausenden Videokameras und Metalldetektoren nur unwesentlich verringert hat. Für die Gefangenen selbst gibt Russland hingegen laut einem Expertenbericht des Europarats nur 2,20 Euro pro Tag aus – 50 mal weniger als andere europäische Länder im Durchschnitt. Schlimmer noch: Es gibt kein Konzept für eine Resozialisierung. Die wenigsten Häftlinge finden daher nach der Freilassung in geordnete Bahnen zurück.
So war es auch bei Nikolai: An einem grauen Herbsttag erfuhr der Moskauer, dass er durch eine Amnestie vorzeitig freikommen würde. Schöner könnte sich auch ein Frühlingsanfang nicht anfühlen. Den Neubeginn startete er mit einer Party. Er machte eine Nudelpfanne, kaufte reichlich Wodka, lud ein paar Freunde und leichte Mädchen ein und feierte. Das Gleiche machte er am Folgetag. Und am Tag darauf. Und in der nächsten Woche. Irgendwann war das Geld alle. Nikolai beschaffte sich neues. Erst verscherbelte er den Hausrat seiner Mutter, dann stieg er um auf Betrug.


Zahl der Wiederholungstäter auf Allzeithoch

Durch Betrug und Diebstahl war er auch das erste Mal im Gefängnis gelandet, damals galt er noch als erfolgreicher junger Mann, als gut verdienender Manager. Für seine beginnende Drogensucht reichte das Geld nicht. Der Richter schickte ihn wegen Unterschlagung ein paar Jahre in den Knast – zur Besserung. Besser wurde Nikolai nicht. Auch von den Drogen kam er nicht los. Eine Überdosis verhinderte lediglich ein weiteres Einsitzen.

Viktor hingegen sitzt bereits zum zweiten Mal im Gefängnis. Das erste Mal musste der aus Sotschi stammende Mann wegen leichter Körperverletzung in Haft. „Es war ein Nachbarschaftsstreit, der in eine Schlägerei ausartete, nur Viktors Nachbar war eben Polizist, hat sich im Gegensatz zu Viktor seine blauen Flecken im Krankenhaus bestätigen lassen und ihn nachher angezeigt“, erzählt Viktors Mutter Swetlana. Wer gegen einen Vertreter der Staatsgewalt antritt, hat schlechte Chancen vor Gericht. Ohnehin neigt die russische Justiz zu Verurteilungen. Richter sprechen über 90 Prozent der Angeklagten für schuldig. „Unabhängige Gerichte und Richter gibt es heute in Russland praktisch nicht. Sie sind Teil der Strafverfolgung“, klagt der Petersburger Anwalt und Bürgerrechtler Igor Kutscherena.

Für den willensschwachen Viktor bedeutete die Inhaftierung den eigentlichen Abrutsch: Während ihn daheim Frau und Kind verließen, versank er im Knast im kriminellen Milieu, schloss neue Bekanntschaften und befolgte neue Regeln. Nach seiner Entlassung dauerte es nicht lange und er wurde als Kleinkrimineller beim Straßenhandel mit Drogen erneut festgenommen und verurteilt.
Das sind nur zwei Beispiele von vielen: 650.000 Menschen sitzen in Russland hinter Gittern, das ist absolut und prozentuell die zweithöchste Zahl an Strafgefangenen in den entwickelten Industrieländern. Übertroffen wird Russland in dieser traurigen Statistik nur von den USA. Doch während die Gesamtzahl in Russland immerhin rückläufig ist – in den letzten zehn Jahren ist sie um ein Viertel gesunken – stieg die Zahl der Rezidivisten auf ein Allzeithoch. Fast jeder zweite Strafgefangene in Russland ist Wiederholungstäter.

Ein Zuckerschlecken ist der Gefängnisaufenthalt nirgends auf der Welt. Die Bedingungen sind überall hart. Doch nirgendwo sonst hat sich eine solch stabile Parallelwelt mit eigenen Regeln und Gesetzen aufgebaut. „Wor w sakone“ („Dieb im Gesetz“) heißen im postsowjetischen Raum die wichtigsten kriminellen Autoritäten. Es ist eine geschlossene, konspirative Gesellschaft mit einem eigenen strengen Kodex, von deren Gunst das Wohlergehen und mitunter sogar das Leben der anderen Gefangenen abhängt. Das in den 30er Jahren entstandene System wurde nie zerschlagen, was dazu führt, das bis heute viele Gefängnisse als „Nachwuchsakademie“ der Unterwelt dienen.
Experten verbinden deshalb mit der Einführung der Zwangsarbeit auch die Hoffnung, zumindest für einen Teil der potenziellen Wiederholungstäter den fatalen Kreislauf zu unterbrechen. Die Strafe soll vor allem für Ersttäter und bei geringeren Vergehen – maximale Haftstrafe bis zu fünf Jahre – angewendet werden. Die Verurteilten sind weniger isoliert und geraten auch nicht mehr in die Abhängigkeit krimineller Autoritäten, so das Konzept.

Daneben gibt es noch andere Beweggründe für die Einführung: So könne der Staat die Straftäter zur Arbeit dort einsetzen, wo sie gebraucht würden und behält parallel auch noch einen Teil des Lohns zur Tilgung des Schadens ein, den der Verurteilte verursacht habe, erklärte Nwer Gasparjan, Berater der Anwaltskammer in Russland. Genaue Angaben dazu, welche Arbeiten die Verurteilten ausführen müssen, gibt es freilich nicht.

In der Diskussion steht, dass sie für Begrünungs- oder Reinigungsarbeiten in den Städten eingesetzt werden. Das Gulag-System zur Ausbeutung von Gefangenen zur schweren körperlichen Arbeit soll jedenfalls nicht wiederbelebt werden.

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