Schlappe für Trump US-Richterin lehnt gemeinsame Inhaftierung von Migrantenfamilien ab

Die Bundesrichterin nannte das Gesuch der US-Regierung einen „zynischen“ Versuch, einen seit 1997 bestehenden Vergleich rückgängig machen zu wollen.

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Los Angeles Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat im Streit um den Umgang mit illegal eingereisten Migrantenfamilien eine juristische Schlappe erlitten. Eine Bundesrichterin in Los Angeles wies einen Antrag von Anwälten des Justizministeriums ab, an der Südgrenze getrennte Kinder gemeinsam mit ihren Eltern zu inhaftieren. Das Gesuch sei ein „zynischer“ Versuch, einen seit langem bestehenden gerichtlichen Vergleich rückgängig zu machen, teilte Richterin Dolly Gee am Montag (Ortszeit) mit.

Die Regierung habe auch keine neuen Argumente vorlegen können, die eine Abkehr von dem Gerichtsentscheid von 1997 rechtfertige. Die Anordnung aus jenem Jahr begrenzt die Dauer der Inhaftierung von illegal eingereisten Minderjährigen.

Hintergrund des Disputs ist Trumps „Null-Toleranz“-Politik gegen illegale Grenzübertritte, in deren Zuge Migrantenfamilien an der Grenze zu Mexiko getrennt wurden: Die Kinder kamen in staatlich betriebene Unterkünfte, ihre Eltern ins Gefängnis.

Nach einem Aufschrei im In- und Ausland über TV-Bilder entzweiter Eltern und Kinder beendete Trump die Praxis. Doch will seine Regierung die Familien für die Gesamtdauer des Verfahrens gemeinsam inhaftieren. Daher bat das Justizministerium Richterin Gee um eine Änderung des Vergleichs von 1997. Sie lehnte nun aber ab. Der Antrag sei ein Versuch, dem Gericht die Verantwortung für eine „unüberlegte“ Aktion des Präsidenten und die Untätigkeit des Kongresses unterzuschieben, erklärte Gee.

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