Seenotrettung Gericht weist Berufung gegen Freilassung von Kapitänin Rackete ab

Ein Gericht hat bestätigt, dass die Sea-Watch-Kapitänin nicht hätte festgenommen werden dürfen. Im Juni 2019 war sie unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren.

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Gegen die deutsche Kapitänin der „Sea-Watch 3“ läuft ein Verfahren in Italien. Quelle: dpa

Das Oberste Gericht in Italien hat die Berufung der sizilianischen Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der deutschen Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete abgewiesen. „Es ist sehr gut gelaufen, Carola hätte nicht festgenommen werden dürfen“, sagte ihr Anwalt Leonardo Marino der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft in Agrigent hatte letzten Sommer Berufung beim Kassationsgericht in Rom eingelegt, nachdem eine Untersuchungsrichterin angeordnet hatte, Rackete wieder freizulassen. Die Richterin hatte argumentiert, dass sie in einer Notlage gehandelt habe.

Die Deutsche war im Juni 2019 mit der „Sea-Watch 3“ und zahlreichen Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren. Sie hatte dabei auch ein Schiff der Finanzpolizei touchiert. Rackete wurde vorübergehend festgenommen. Gegen sie läuft auf Sizilien noch ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

Mehr: Der Fall „Carola Rackete“ hat im vergangenen Jahr Europa gespaltet.

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