Soziale Netzwerke EU-Kommission kritisiert deutschen Alleingang: EU-Staaten müssten gemeinsam gegen Hate Speech vorgehen

Die EU-Justizminister beraten über ein einheitliches Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz. Deutschland verfolgt schon seit längerem einen eigenen Weg – zum Missfallen der EU-Kommission.

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Jourova stellt EU-weit verpflichtende Vorgaben für Online-Netzwerke zum Kampf gegen Hass und Hetze in Aussicht. Quelle: AFP/Getty Images

Der deutsche Alleingang im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet stößt bei der EU-Kommission auf Vorbehalte. „Ich verberge nicht, dass wir für die Europäische Union eine paneuropäische Lösung möchten“, sagte Vizepräsidentin Vera Jourova am Montag am Rande einer Videokonferenz der EU-Justizminister. Dies bedeute, dass die EU-Staaten nicht ihre jeweils spezifischen Gesetze haben sollten.

Zugleich stellte Jourova EU-weit verpflichtende Vorgaben für Online-Netzwerke in Aussicht. Es sei wichtig, von den deutschen Erfahrungen zu lernen.

Die Beratungen der Justizminister waren die erste Ministerrunde, seit Deutschland am 1. Juli die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat. Geleitet wurde die Videokonferenz von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Die SPD-Politikerin hob vor Beginn der Videokonferenz die Gefahren von Lügen im Internet insbesondere während der Coronakrise hervor. „Solche Verschwörungstheorien können lebensgefährlich sein. Immer dann, wenn zum Beispiel eine Pandemie insgesamt in Frage gestellt wird oder absurde Heilmittel angeboten oder angepriesen werden.“

Die Liste der in den vergangenen Monaten verbreiteten Falschnachrichten ist lang. So behaupten Verschwörungstheoretiker immer wieder, dass der Microsoft-Gründer Bill Gates hinter dem Coronavirus stecke. Ebenso wird online etwa Bleichmittel als Mittel gegen Covid-19 empfohlen.

Lambrecht beklagte zudem, dass die Hetze sich zum Teil auch gegen einzelne Personengruppen - etwa „Menschen aus dem asiatischen Raum“ oder Juden - richte. „Das dürfen wir nicht zulassen.“ Menschen dürften durch Hetze und Bedrohungen nicht mundtot gemacht werden. Deshalb werde sie mit ihren Kollegen europäische Maßnahmen beraten.

EU-Kommission kritisiert das deutsche Vorpreschen

In Deutschland tritt in Kürze ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet in Kraft. Für soziale Netze wie Facebook und Twitter gibt es weitreichende Pflichten. Sie müssen Posts mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.

Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das bereits seit 2017 gilt.

Die EU-Kommission hatte schon mehrfach kritisiert, dass Deutschland alleine vorgeprescht ist. Sie setzt bislang eher auf freiwillige Kooperation und Transparenz der Online-Netze. 2016 unterzeichneten Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube einen freiwilligen Verhaltenskodex gegen illegale Hassrede.

Jourova deutete nun ein Umdenken an: „Wir würden die Verantwortung der Plattformen und die Transparenz dessen, was in ihren Systemen geschieht, gerne erhöhen.“ Es brauche mehr rechtliche Sicherheit und Regeln, die für alle gälten. Dies könne nicht davon abhängen, ob die Unternehmen aus einer Art gesellschaftlicher Verantwortung freiwillig handelten.

Dies solle ihrer Ansicht nach unter anderem Teil des Gesetzes für digitale Dienste sein, für das die EU-Kommission Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen will. Elementarer Grundsatz bleibe jedoch stets die Redefreiheit.

Neben Online-Hetze standen am Montag die Einschränkungen der Freiheitsrechte in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten während der Coronakrise auf Programm der Ministerinnen und Minister. Daraus müssten Schlüsse gezogen werden, sagte Lambrecht. „Es muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie die Grundlagen unserer Werteordnung in der Europäischen Union sind.“ Die Entscheidung, derlei Rechte einzuschränken, müsse immer verhältnismäßig und abgewogen sein.

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