Sperre Trump scheitert an Facebooks „Oberstem Gericht“ – zumindest vorerst

Lieblingsbeschäftigung: Über die sozialen Medien erreicht Trump seine Anhänger am besten. Quelle: AP

Donald Trump muss seit Monaten ohne die großen Online-Plattformen auskommen. Er behilft sich nun mit einer Art eigenem Ein-Mann-Twitter. Bei Facebook bleibt Trump gesperrt.

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Der von großen Online-Plattformen verbannte Ex-Präsident Donald Trump spannt seine Anhänger ein, um seine Ansichten doch noch zu Twitter und Facebook zu bringen. Trump startete einen Blog-Bereich auf seiner Website – aus dem die einzelnen Beiträge auch bei den beiden Diensten geteilt werden können. Zumindest im Fall von Facebook brachte ihm dieser Vorstoß nicht viel: Donald Trump bleibt weiterhin gesperrt. Das entschied Facebooks unabhängiges Aufsichtsgremium Oversight Board am Mittwoch. Zudem forderte es das Online-Netzwerk aber auf, binnen sechs Monaten den Sachverhalt noch einmal zu prüfen. Das Oversight Board kann Entscheidungen von Management und Inhalte-Prüfern zu Beiträgen und Personen kippen - und es hat dabei das letzte Wort. Das Gremium aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern ist eine Art „Oberstes Gericht“ von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann.

Ein Twitter-Sprecher sagte am Mittwoch, es sei grundsätzlich erlaubt, Inhalte von einer Website zu teilen, solange sie nicht gegen die Richtlinien der Plattform verstießen. Zugleich verwies er aber auch auf Twitters Regeln gegen das Aushebeln einer Sperrung. So sei es verboten, einen gesperrten Account zu imitieren oder dass jemand ein Profil für eine gesperrte Person betreibt. Twitter werde bei solchen Verstößen handeln.

Damit bliebe es für Trump bei einer Präsenz zweiter Klasse – weil seine Ideen zwar über Profile seiner Anhänger im Umlauf wären, aber man ihm weiterhin nicht direkt folgen könnte.

Facebook, Twitter und Youtube sperrten Trump im Januar kurz vor dem Ende seiner Amtszeit. Auslöser war die Erstürmung des US-Kapitols durch seine Anhänger - und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptete er wochenlang ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Er heizte damit Spannungen an. Seine Sicht auf die Wahl hat Trump bis heute nicht revidiert.

Twitter betonte bereits, dass es für Trump keinen direkten Weg zurück auf die Plattform gebe. Googles Videoplattform Youtube will dagegen sein Profil entsperren, wenn „das Risiko von Gewalt gesunken ist“.

Nach der Verbannung von den Online-Diensten war Trump in den vergangenen Monaten darauf angewiesen, Stellungnahmen per E-Mail zu verschicken. Davor war der Twitter-Account mit mehr als 80 Millionen Abonnenten sein mit Abstand wichtigster Kommunikationskanal.



Trump ist nach wie vor bei vielen Wählern der Republikaner beliebt – und das sichert ihm weiterhin erheblichen Einfluss in der Partei. Zugleich sanken seine Möglichkeiten, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, mit den Sperren bei den Online-Diensten drastisch.

Der am Dienstag gestartete Blog-Bereich mit dem Titel „Vom Schreibtisch von Donald J. Trump“ erinnert äußerlich an Twitter – wo es aber nur Beiträge von Trump gibt. Seine Anhänger können auch einzelne Beiträge wie bei Twitter mit einem „Like“-Herz versehen – und sich auch über neue Posts benachrichtigen lassen. Die Möglichkeit, Trumps Beiträge zu kommentieren, gibt es aber nicht.

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Das Geld für das Aufsichtsgremium wurde zwar von Facebook bereitgestellt - liegt aber in einer Treuhandgesellschaft, was die Unabhängigkeit sichern soll. Bei den wenigen bisherigen Entscheidungen machte das Oversight Board bereits mehrere Sperren von Inhalten durch Facebook rückgängig.

Mehr zum Thema: Bisher verstand sich Facebook als Technologieplattform, keinesfalls für das verantwortlich, was dort so gepostet wird. Nun hat der Konzern seine Rolle als Medienhaus offenbar akzeptiert. Das ist gut, aber nur ein erster Schritt. Ein Kommentar.

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