Steuerpolitik Schweiz will ab 2024 Mindeststeuer für Großkonzerne erheben

Der Mindeststeuer soll von international tätigen Unternehmen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz erhoben werden. Für im Inland tätige sowie kleine Firmen soll sich nichts ändern.

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Die Mindeststeuer für Großkonzerne soll in der Schweiz ab 2024 gelten. Quelle: Keystone Schweiz/laif

Die Schweiz will die von der Staatengemeinschaft beschlossene Mindeststeuer von 15 Prozent für große Konzerne per 1. Januar 2024 umsetzen. „Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht stellt sicher, dass große Konzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt werden“, erklärte das Finanzministerium am Donnerstag. „Auch soll die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenken.“

Der Mindeststeuer soll von international tätigen Unternehmen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz erhoben werden. Für ausschließlich im Inland tätige sowie kleine und mittelgroße Firmen (KMU) soll sich nichts ändern.

Im vergangenen Oktober hatten sich 136 Staaten auf Details einer globalen Steuerreform geeinigt. Die Regeln sollen bereits 2023 in Kraft treten, was als ambitioniert gilt. Die Schweiz etwa hatte mehr Zeit zur Umsetzung gefordert. Die Industriestaaten-Organisation OECD, die die jahrelangen Verhandlungen koordiniert hat, geht bei der Mindeststeuer von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 150 Milliarden Dollar pro Jahr aus.

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