Strafen bei Bestechung Abgeordnetendiäten steigen

Der Bundestag muss laut Grundgesetz selbst über die Bezahlung der Abgeordneten entscheiden. Künftig soll ein Automatismus dem Parlament konkrete Festlegungen abnehmen. Vorher werden die Diäten aber deutlich erhöht.

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Ausgeschiedene Abgeordnete können künftig frühestens mit 63 Jahren eine Altersversorgung mit Abschlägen bekommen. Quelle: dpa

Berlin Die Diäten der Bundestagsabgeordneten steigen deutlich auf 9082 Euro. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das entsprechende Gesetz der Koalition. Damit erhalten die Abgeordneten in zwei Schritten zum Juli und zum Januar 2015 insgesamt 830 Euro mehr. Mit einem weiteren beschlossenen Gesetz wird zudem Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit schärfer bestraft.

Die Abgeordnetendiät beträgt nach der letzten Erhöhung 2013 derzeit 8252 Euro. Nach den Anhebungen entsprechen die Diäten ab 2015 der Besoldung von Bundesrichtern. Von 2016 an sollen die Bezüge automatisch an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden.

Ausgeschiedene Abgeordnete können dafür künftig frühestens mit 63 Jahren eine Altersversorgung mit Abschlägen bekommen, bisher ging dies mit 57 Jahren ohne Abschläge. Der Höchstsatz sinkt von 67,5 Prozent auf 65 Prozent der Diät. Eingeführt werden Funktionszulagen für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundestags.

Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern kann künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Diese schärferen Regeln sind Voraussetzung für die seit rund zehn Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.

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