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Syrien Deutsche Behörden ermitteln gegen Assad-Regierung

Der Generalbundesanwalt nimmt Angehörige des Assad-Regimes ins Visier. Indessen beklagt die Opposition sechs Tote durch einen Giftgas-Angriff in Syrien.

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Bashar al-Assad Quelle: dpa

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Mitglieder der syrischen Regierung wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies teilte Generalbundesanwalt Harald Range am Dienstag in Karlsruhe mit. "Gegenstand unserer Ermittlungen sind selbstverständlich auch Verbrechen von Angehörigen des Assad-Regimes", sagte er.

Weitere Angaben zu den Beschuldigten wollte er nicht machen. Die Untersuchungen stützten sich auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet werden, erklärte Range lediglich. Durch einen Giftgasangriff wurden im Nordwesten Syriens unterdessen nach Angaben einer Oppositionsgruppe sechs Menschen getötet.

Die einflussreichsten Rebellengruppen in Syrien

Unter den Toten in Sarmin in der Provinz Idlib seien ein Mann, seine Frau und ihre drei Kinder, erklärte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Dienstag. Sie seien nach Angaben aus Ärztekreisen am Montagabend durch Gas getötet worden, das aus Fass-Bomben strömte. Vermutlich handle es sich dabei um Chlor. Dutzende weitere Menschen seien bei dem Angriff verletzt worden. Sanitäter stellten Videos junger Kinder ins Netz, die nach ihren Angaben Erstickungssymptome zeigten.

In Militärkreisen wurde der Bericht als Propaganda zurückgewiesen. "Wir bestätigen, dass wir diese Art von Waffe nicht einsetzen würden, und wir haben das auch nicht nötig", hieß es. Die syrische Regierung bestreitet bisher den Vorwurf, in dem seit vier Jahren andauernden Bürgerkrieg Giftgas einzusetzen.

Internationale Organisationen werfen der Regierung in Damaskus zahlreiche Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung vor. So wurden nach einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bei Luftangriffen auf Rakka, die Hauptstadt der Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS), im November bis zu 115 Zivilisten getötet, darunter 14 Kinder.

"Die Streitkräfte Syriens haben mit diesen Angriffen offenkundig gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen - sie haben wiederholt nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden", erklärte die Nahostexpertin der Gruppe, Ruth Jüttner. "Einige dieser Angriffe müssen als Kriegsverbrechen untersucht werden".

Laut den syrischen Behörden habe der Beschuss IS-Kämpfern und ihren Stellungen gegolten. Nach Recherchen von Amnesty seien jedoch in den meisten Fällen keine klaren militärischen Ziele in der Nähe der Angriffsorte auszumachen gewesen. Anwohner hätten zwar bestätigt, IS-Kämpfer in der Umgebung gesehen zu haben, diese hätten aber in ziviler Kleidung an den Freitagsgebeten teilgenommen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag müsse sich mit der Situation in Syrien befassen.

Die UN erklärten unterdessen in Genf, sie seien bereit, ihre geheimen Listen mit Verdächtigen jeder Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen, die eine Anklage wegen Kriegsverbrechen vorbereite. "Wir können der Gerechtigkeit derzeit am besten zu ihrem Recht verhelfen, indem wir gezielt Informationen freigeben", sagte der Vorsitzende der UN-Ermittlungskommission für Kriegsverbrechen in Syrien, Paulo Pinheiro.

Die Vereinten Nationen haben fünf dieser vertraulichen Listen seit Beginn des Bürgerkriegs zusammengestellt. Drei europäische Länder haben nach Angaben eines der UN-Ermittler inzwischen um Informationen gebeten, um sie bei sich vor Gericht zu verwerten. Im syrischen Bürgerkrieg sind in den vergangenen vier Jahren etwa 200.000 Menschen getötet worden.

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