Thailand Prinzessin darf nicht bei Parlamentswahl antreten

Erst am Freitag war Ubolratana als Kandidatin nominiert worden. Nun hat der staatliche Wahlausschuss ihre Kandidatur für unzulässig erklärt.

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Ihr Bruder, der König Thailands, hatte ihre Kandidatur als unangemessen bezeichnet. Quelle: dpa

Bangkok Die älteste Schwester von Thailands König, Prinzessin Ubolratana, darf sich bei der bevorstehenden Parlamentswahl nicht als Premierministerin bewerben. Der staatliche Wahlausschuss erklärte ihre Kandidatur der 67-Jährigen am Montag für unzulässig.

Auf der veröffentlichten Liste der Kandidaten, die eine Erlaubnis bekamen, fehlt der Name der Prinzessin. Zuvor hatte ihr Bruder, König Maha Vajiralongkorn, die Bewerbung als „extrem unangemessen“ und verfassungswidrig bezeichnet.

Ubolratana war am Freitag von der Thai Raksa Charta als Spitzenkandidatin für die geplante Wahl am 24. März nominiert worden. Damit stellte sie sich offen gegen Thailands Generäle, die seit einem Militärputsch 2014 an der Macht sind.

Getragen wird die Partei von Anhängern der schwerreichen Shinawatra-Familie, die in den vergangenen Jahren zwei Mal den Premierminister stellte. Beide Regierungschefs, Thaksin und seine Schwester Yingluck Shinawatra, wurden vom Militär gestürzt.

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