Trotz Kritik Belgien billigt verlängerte Laufzeit von Reaktoren

Deutsche Politiker fordern das Aus für das belgische Atomkraftwerk Tihange, die Bundesregierung sieht dafür aber keine Möglichkeit. Belgien zeigt sich ungerührt – und verlängert die Laufzeit von zwei weiteren Reaktoren.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Am 18. Dezember wurde Tihange wegen eines Feuers abgestellt. Am Samstag soll der Meiler wieder ans Netz gehen. Quelle: dpa

Brüssel Ungeachtet der jüngsten Probleme in der Atomanlage Tihange hat die belgische Atomaufsicht die umstrittene Verlängerung der Laufzeiten von zwei weiteren Reaktoren gebilligt. Dafür müssten die Sicherheitsanforderungen der Aufsicht eingehalten werden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga in der Nacht zum Donnerstag.

Die belgische Mitte-Rechts-Regierung hatte beschlossen, die Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen bis 2025 laufen zu lassen. Ursprünglich sollten sie im laufenden Jahr stillgelegt werden. Umweltorganisationen haben die Verlängerung kritisiert. Der Betreiber Electrabel hatte unlängst bereits den Reaktor Doel 3 wieder in Betrieb. Er war seit März 2014 wegen Sicherheitsbedenken vom Netz war.

Vor mehr als vier Jahren hatte die damalige belgische Regierung beschlossen, von 2015 an mit dem Atomausstieg Ernst zu machen. Dieses Versprechen wird nicht eingelöst. Mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs wird in Belgien mit Atomkraft gedeckt.

Nach dem Brand im Meiler Tihange soll auch Reaktorblock 1 der dortigen Anlage an diesem Samstag wieder ans Netz gehen. Der über 30 Jahre alte Reaktorblock Tihange 2 war am vergangenen Montag wieder angefahren worden. Er war seit März 2014 wegen Haarrissen am Reaktorbehälter abgeschaltet. Die belgische Atomaufsicht sah in den Rissen aber keine Gefahr für die Sicherheit der Reaktoren.

Tihange liegt etwa 70 Kilometer von Aachen entfernt. Dort werden die Atomanlagen heftig kritisiert. Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert die Stilllegung der Anlage Tihange.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%