Trump gegen die Deutsche Bank „Das Gericht ist nicht überzeugt“

US-Präsident Donald Trump hat vor Gericht eine Schlappe einstecken müssen: Die Deutsche Bank darf seine Finanzunterlagen wohl an den Kongress übergeben. Quelle: REUTERS

US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Klage gegen die Deutsche Bank vorerst gescheitert. Das Reden im Gerichtssaal überlässt das Institut gleichwohl anderen.

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Der Andrang vor Gerichtssaal 619 ist riesig, als der Gerichtshelfer endlich die schwere Holztür öffnet. Schnell haben sich die hellbraunen Holzbänke im Zuschauerbereich des Raums gefüllt. Maximal 49 Menschen haben hier offiziell Platz, doch an diesem Mittwoch zählen die Sicherheitskräfte ein bisschen kreativer. Die Sitzplätze sind schnell voll belegt, trotzdem drücken sich noch mehrere Zuschauer direkt neben dem Eingang an die beigen Wände in der Hoffnung, nicht doch noch dem Brandschutz weichen zu müssen.

Es sind nicht nur die üblichen Gerichtsbeobachter, die sich in den Raum zwängen. Ein riesiger Pulk Journalisten hat sich auf den Sitzplätzen breitgemacht, aber auch eine große Gruppe Juristen, Gerichtsmitarbeiter und Aktivisten schiebt sich über den dunkelblauen Teppich mit Lorbeerkranz- und Sternenbedruck. Kein Wunder, schließlich wird hier, im sechsten Stock des Thurgood-Marshall-Gerichtsgebäudes für den südlichen Bundesbezirk von New York, ein mit enormer Spannung erwartet Prozess verhandelt: US-Präsident Donald Trump gegen die Deutsche Bank.

Die beiden Parteien verbindet eine lange, wechselhafte Geschichte. Über Jahre waren die Frankfurter das einzige Kreditinstitut, das den Mehrfachpleitier Trump noch mit frischem Geld versorgte – und das auch, nachdem sich beide Seiten mehrfach gegenseitig mit Klagen überzogen hatten.

Mehr als 2,5 Milliarden Dollar soll die Deutsche Bank Trump insgesamt geliehen haben. Das erregte die Aufmerksamkeit des Kongresses. Die Demokraten im Repräsentantenhaus wollen mehr über die Geschäftsbeziehungen zwischen Präsident und Bank herausfinden und haben deshalb Kistenweise Unterlagen als Beweismittel angefordert.

Trump will verhindern, dass das Kreditinstitut seine Finanzpapiere herausgibt. Schließlich handle es sich bei den Vorladungen nur um „Belästigung“ des Präsidenten, um ein „Herumwühlen“ in seinen Privatangelegenheiten, um ihn und seine Familie öffentlich bloßzustellen. So hatten es seine Anwälte in der Klageschrift formuliert.

Patrick Strawbridge, Trumps Anwalt im Prozess um die Herausgabe der Finanzunterlagen durch die Deutsche Bank. Quelle: REUTERS

Ganz so harsch formulierte es Trumps Anwalt Patrick Strawbridge dann doch nicht, als er vor dem zuständigen Richter Edgardo Ramos die Einwände seines Klienten begründete. Die Beweisanträge, die von zwei Ausschüssen des Repräsentantenhauses an die Deutsche Bank und das Kreditinstitut Capital One geschickt worden seien, wären schlicht zu umfangreich, um angemessen zu sein. Auch dürfe der Kongress weder als Strafverfolgungsbehörde tätig werden, noch private Bürger belästigen. Kurz: Die Demokraten überschritten ihre Kompetenz. „Es gibt kein legitimes legislatives Interesse der Ausschüsse an diesen Unterlagen“, so Strawbridge. Richter Ramos stützte derweil seinen Kopf auf der Richterbank erst auf die eine, dann auf die andere Hand.

Die Anwälte der Deutschen Bank hörten derweil interessiert zu, vermeiden es aber, in irgendeiner Form ins Geschehen einzugreifen. „Gibt es etwas, das Sie sagen wollen? Sie sind ja alle extra hierhergekommen“, fragte Richter Ramos die Bank-Vertreter nach einer guten Stunde. Sie wollten allerdings nicht.

Kein Wunder, schließlich befindet sich die Bank in einer unangenehmen Position, eingeklemmt zwischen ihrem langjährigen Kunden im Weißen Haus und einem nahezu feindseligen Kongress. Führende Abgeordnete sehen die Deutsche Bank schon lange äußerst kritisch, nicht nur wegen ihrer engen Geschäftsbeziehungen zu Trump. Immer wieder werden die Skandale des Instituts aus der Vergangenheit thematisiert: Ihre Rolle beim Waschen russischen Schwarzgelds, ihre Verstöße gegen Sanktionen gegen Länder wie den Iran, Syrien oder Libyen und ihr Beitrag zur Finanzkrise vor zehn Jahren.

Auch deshalb gab sich die Deutsche Bank in den vergangenen Wochen alle Mühe, so gut wie möglich unter dem Radar zu fliegen. Man werde dem Urteil folgen, hatte das Institut nach Eingang der Klage ausrichten lassen. Mehr nicht. Auch in Gerichtssaal 619 sollte sich daran nichts ändern. Die Gegenrede zu Strawbridge hielt dann auch kein Bank-Vertreter, sondern Douglas Letter, der Anwalt des US-Repräsentantenhauses. Seine Argumentation dürfte den Frankfurtern nicht nur gefallen haben.

Der Kongress habe durchaus ein legitimes Interesse daran, die Unterlagen der Bank einzusehen, so Letter. Es gehe nicht darum, den Präsidenten oder seine Familie zu blamieren, sondern um Finanzkriminalität in Zukunft besser zu verhindern. „Die Anträge wurden an die Deutsche Bank gestellt, weil sie in der Vergangenheit hohe Strafen zahlen musste, etwa wegen Geldwäsche“, so Letter. „Die Ausschüsse wollen herausfinden, warum sie der Trump-Organisation weiter Geld geliehen haben, als es sonst niemand mehr tat.“

Damit betonte der Anwalt einmal mehr das schlechte Image, das die Deutsche Bank in den USA mittlerweile hat. Auch die Trump-Geschäfte des Instituts generieren immer wieder negative Schlagzeilen. Zuletzt enthüllte die „New York Times“, dass die Bank Hinweisen ihrer Mitarbeiter über verdächtige Transaktionen auf Konten, die von Trumps Organisationen kontrolliert wurden, angeblich nicht nachging. „Man legt ihnen etwas vor, gibt eine Empfehlung ab und dann passiert nichts“, so eine ehemalige Mitarbeiterin zu der Zeitung. „Das ist die Deutsche-Bank-Art. Sie fegen Dinge gern vom Tisch.“

Geht es nach Richter Ramos, dann könnte der Kongress bald herausfinden, ob es für solche Vorwürfe Belege gibt. Er lehnte die Anträge der Trump-Anwälte rundheraus ab. „Ich werde die Beweisanträge nicht weiter verzögern“, sagte er nach Ende der Anhörung. Die Argumente der Klägerseite seien nicht gewichtig genug. Zwar könne der Kongress nicht unbegrenzt und völlig ohne Begründung Dokumente anfordern und Zeugen vorladen, in diesem Fall hätten die Ausschüsse jedoch ein legitimes legislatives Interesse. Die Einwände der Trump-Anwälte ließ er hingegen nicht gelten. „Das Gericht ist nicht überzeugt“, hieß es in seiner Begründung immer wieder.

Ramos ist mit dieser Haltung nicht allein. Bereits Anfang der Woche hatte ein Bundesgericht in Washington in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass Trumps Buchhalterunternehmen vom Kongress angeforderte Dokumente herausgeben muss. „Es ist unvorstellbar, dass eine Verfassung, die dem Kongress das Recht gibt, einen Präsidenten wegen kriminellen Verhaltens aus dem Amt zu entfernen, diesem Kongress das Recht vorenthält, das Verhalten des Präsidenten zu untersuchen“, heißt es in der Entscheidung. Trump hat Berufung eingelegt.

Das dürfte auch der nächste Schritt im New Yorker Prozess sein. Dies sei eine „ziemlich sichere Wette“, so Klägeranwalt Strawbridge. Der Rechtsstreit geht also in die nächste Runde. Vielleicht hat dann auch die Deutsche Bank etwas zu sagen.

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