Trumps Einreisestopp Verwirrung um Visa

Das abgeschwächte Einreise-Verbot von Trump tritt in Kraft. Bis zur letzten Minute gab es Verwirrung über die neuen Kriterien. So musste zum Beispiel näher definiert werden, wer als enge Familie gilt.

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US-Präsident Donald Trump schmeisst während der «Make America Great Again»-Kundgebung am 18.02.2017 in Melbourne (USA) in einem Flugzeughangar auf dem Flughafen eine Kappe mit dem Slogan der Veranstaltung in die Menge. Foto: Chris O'meara/AP/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

New York Dürfen die Schwiegereltern rein? Und was ist mit Halbgeschwistern oder den Großeltern? Und wer schon einen Job in den USA hat? Am Donnerstag Abend um acht Uhr sind die per Gericht beschlossenen, leicht abgeschwächten Einreisesperren für die USA in Kraft getreten. Aber im Vorfeld haben sie bis zur letzten Minute für Verwirrung gesorgt.

Am Montag hatte der oberste Gerichtshof das vom US-Präsidenten Donald Trump erlassene Einreiseverbot für Bürger aus sechs überwiegend muslimischen Ländern zumindest teilweise wieder in Kraft gesetzt. Damit ist der Erlass nun 90 Tage lang gültig. Die wichtigste Änderung: Menschen mit nachweisbaren so genannten „Bona-Fide“- Beziehungen zu Menschen oder Institutionen in den USA sollen von dem Einreiseverbot ausgenommen werden.

Wie dieses „Bona-Fide“ Kriterium auszulegen ist, war jedoch nicht klar definiert. Deshalb hat das Außenministerium am Mittwoch Abend Richtlinien an die Botschaften und Konsulate der betroffenen sechs Länder geschickt, wie sie die Einreisesperren umzusetzen haben.

Die neuen Richtlinien stellen unter anderem klar, wer als enge Familie gilt: So dürfen etwa Stiefgeschwister und Halbgeschwister von Menschen in den USA einreisen, aber nicht Neffen, Nichten oder Cousins. Auch Schwiegertöchter und -söhne dürfen kommen, aber nicht Schwager oder Schwägerin. Der Besuch von Eltern und Schwieger-Eltern ist okay, aber nicht der von Großeltern.

Wer bereits ein Visum oder eine permanente US-Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) hat, kann auch weiter einreisen. Das war bei der Umsetzung des ersten Dekrets im Januar noch anders. Auch Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind anders als im Januar nicht mehr von dem Einreiseverbot betroffen. Das gleiche gilt für anerkannte Asylsuchende und für Menschen mit akzeptiertem Flüchtlingsstatus.

Nicht einreisen dürfen Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Um zu verhindern, dass Nicht-Regierungs-Organisationen versuchen, Menschen mit Tricks ins Land zu holen stellen die Richtlinien klar, dass eine „Bona-Fide“-Beziehung zu einer Institution „formal, dokumentiert und auf regelkonforme Art zustande gekommen sein, statt für den Zweck, den Erlass zu umgehen“.

Auch Menschenrechtsanwälte räumen ein, dass nach diesen geänderten Regeln die meisten Menschen, die einen Job antreten, einen Verwandten besuchen oder an der Uni studieren oder lehren wollen, weiterhin ins Land kommen. Dennoch werden sie am Freitag die korrekte Umsetzung der neuen Einreisebestimmungen an Flughäfen in den USA überprüfen.

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