Trumps Einreiseverbot Erlass gilt nicht für Doppelstaatler

Trumps Einreiseverbot für Bürger aus muslimischen Staaten gilt nach Angaben des US-Heimatschutzministers John Kelly nicht für Doppelstaatler. Dies wurde von deutscher und schweizerischer Seite bestätigt.

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Heimatschutzminister John Kelly (l.) wies Kritik an dem Erlass Trumps zurück. Er sagt, dass die große Mehrheit der Muslime auf der Welt Zugang zu den USA habe. Quelle: Reuters

Washington/Berlin Das von US-Präsident Donald Trump erlassene Einreiseverbot für Bürger von sieben muslimischen Staaten gilt nach offiziellen Angaben doch nicht für Doppelstaatler. Diese könnten mit ihrem anderen Pass in die USA einreisen, sagte Heimatschutzminister John Kelly am Dienstag. Der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Jürgen Hardt, bestätigte dies für deutsche Besitzer von zwei Pässen. „Deutsche, die auch einen Pass der sieben vom Einreisebann betroffenen muslimischen Länder haben, können ab sofort wieder ein Einreisevisum zu den bisherigen Bedingungen beantragen“, sagte Hardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland einem Vorabbericht zufolge. Auch das Schweizer Außenministerium bestätigte die Regelung.

Kelly kündigte zudem an, bei der Entscheidung über ein Visum werde auch das Auftreten des Bewerbers im Internet – etwa in sozialen Medien – einfließen. Er wies Kritik an dem Erlass Trumps zurück: Die große Mehrheit der Muslime auf der Welt habe Zugang zu den USA. Einige Fluggesellschaften hätten die neuen Vorschriften überinterpretiert. Zugleich kündigte Kelly an, dass die Einreiseverbote für manche der sieben betroffenen Staaten wohl nicht so schnell aufgehoben würden. Der Erlass war im In- und Ausland kritisiert worden.

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