TTIP EU muss Bürgerinitiative „Stop TTIP“ zulassen

Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative „Stop TTIP“ verweigert. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Das Engagement der Bürger ist zulässig.

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Nach EU-Recht dürfen Gegner des Freihandelsabkommens eine offizielle Initiative registrieren. Quelle: dpa

Luxemburg Die EU-Kommission muss die Bürgerinitiative „Stop TTIP“ zulassen. Wie das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch urteilte, stellt das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar. Die Richter befanden im Gegenteil sogar, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöse.

Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative verweigert. Sie argumentierte unter anderem, dass Bürgerinitiativen nicht fordern könnten, ein bereits eingeleitetes Verfahren rückgängig zu machen.

Mit der Initiative wollten EU-Bürger erreichen, dass sich die Kommission für ein Ende der TTIP-Verhandlungen einsetzt. Die Brüsseler Behörde war zuvor von den Mitgliedstaaten beauftragt worden, die Gespräche in ihrem Namen zu führen.

Mit offiziell registrierten europäischen Bürgerinitiativen haben EU-Bürger die Möglichkeit, eigene Themen auf die Tagesordnung der EU-Kommission zu setzen. Sie benötigen dafür eine Million Unterschriften.

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