Jetzt wird also abgerechnet, endlich. Seit Montagmorgen können in Deutschland lebende türkische Staatsbürger in insgesamt 13 Wahllokalen im ganzen Land ihre Stimme abgeben. Neben den elf konsularischen Vertretungen des Landes warten wegen der großen Nachfrage Urnen zusätzlich in eigens angemieteten Räumen in Fürth und Dortmund.
Die 1,4 Millionen Wahlberechtigten hierzulande haben ab jetzt zwei Wochen Zeit um sich zu entscheiden, ob sich das parlamentarische Staatssystem in der Türkei in ein präsidiales verwandeln soll.
In den vergangenen Wochen hat das Verfassungsreferendum Deutschland und der Türkei eine große diplomatische Krise beschert. Seitdem in der vergangenen Woche zumindest weitere Auftritte türkischer Minister hierzulande abgesagt wurden, ist zwar etwas Ruhe eingekehrt.
Doch einige Fragen stehen nach wie vor ungeklärt im Raum: Was bleibt von den Nazi-Vergleichen des türkischen Präsidenten? Was wird aus dem deutschen Journalisten Deniz Yücel? Und hat Erdogan der ganze Spuk am Ende tatsächlich genutzt?
Denn darauf läuft die derzeit gängigste Deutung der Ereignisse in den vergangenen Wochen hinaus. Erdogan habe den Zoff mehr oder weniger inszeniert, um den Wählern in Deutschland eine Benachteiligung ihrer Heimat vorzugaukeln. Auf diese Weise in ihrem Stolz getroffen würde deren Patriotismus geweckt. Um diesem schließlich Ausdruck zu verleihen, stürmten sie sodann die Wahllokale und gäben ihrem Präsidenten die Stimme.
Die Strategie an sich ist nicht neu. Schon bei vergangenen Wahlen hat Erdogan auf dieses Kalkül gesetzt, mal ist es besser aufgegangen (2015), mal schlechter (2014). Doch nie war die Eskalation so groß wie in diesem Jahr.
Türkei: Was Sie zur geplanten Verfassungsreform wissen müssen
Staatschef Recep Tayyip Erdogan will ein Präsidialsystem in der Türkei einführen. Nachdem im Januar das Parlament die Vorschläge für die Verfassungsreform beschlossen hat, stimmte das Volk am 16. April in einem Referendum ab. Im Ausland lebende Türken konnten ihre Stimmen vom 27. März bis zum 9. April abgeben. Die wichtigsten geplanten Änderungen.
Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einem Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung von einer von ihm selbst zu bestimmenden Zahl von Vizepräsidenten, von Ministern und von allen hochrangigen Staatsbeamten zuständig. Das Parlament hat kein Mitsprachrecht.
Der Präsident kann in Bereichen, die die Exekutive betreffen, Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht nötig. Dekrete werden unwirksam, falls das Parlament zum jeweiligen Bereich ein Gesetz verabschiedet. Gesetze darf (bis auf den Haushaltsentwurf) nur noch das Parlament einbringen.
Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt, und zwar erstmals am 3. November 2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.
Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. In beiden Fällen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt - unabhängig davon, welche der beiden Seiten die Neuwahl veranlasst hat.
Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür eingebaut: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren. Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner ersten Amtsperiode. Mit der Hintertür (und bei entsprechenden Wahlerfolgen) könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben.
Der Präsident bekommt mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament sieben weitere. Feste Mitglieder bleiben der Justizminister und sein Staatssekretär, die der Präsident auswählt. Bislang bestimmen Richter und Staatsanwälte die Mehrheit der derzeit noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig. Gegen den Präsidenten kann nicht nur wie bislang wegen Hochverrats, sondern wegen aller Straftaten ermittelt werden. Allerdings ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament notwendig, um eine entsprechende Untersuchung an die Justiz zu überweisen.
Ob maximale Eskalation aber auch maximalen Erfolg bedeutet, ist lange nicht ausgemacht. Grundsätzlich gilt zwar wohl nach wie vor: Je größer die Wahlbeteiligung in Deutschland, desto mehr Stimmen kann Erdogan einsammeln. Denn die in Deutschland lebenden Wähler sind strukturell deutlich konservativer eingestellt als in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien, wo die türkische Linke stabile Mehrheiten vorweisen kann. Das liegt vor allem an der Wanderungshistorie. Nach Deutschland und in die Benelux-Länder emigrierten vor allem Türken aus dem ländlichen Raum auf der Suche nach Arbeit. In Frankreich oder Spanien stellen Angehörige des Bildungsbürgertums von der türkischen Westküste die Mehrheit.
Der erste Teil des Kalküls, die Wahlbeteiligung in die Höhe zu treiben, dürfte deshalb aufgehen. Zum einen hat die türkische Regierung in den vergangenen Jahren die Hürden für eine Wahl im Ausland immer weiter gesenkt, das komplizierte System der Registrierung und Anmeldung für zeitlich begrenzte Wahltermine ist entfallen.
Zweifel in der eigenen Partei
Die breite öffentliche Diskussion in Deutschland ebenso wie in der Türkei dürfte ihr Übriges getan haben. Zwei Botschaften sind wohl bei jedem Wahlberechtigten in Deutschland angekommen: Erstens, am 16. April wird über eine neue Verfassung abgestimmt. Zweitens, diese Abstimmung ist von großer Bedeutung.
Deutlich schwieriger zu beantworten ist aber die Frage, ob die AKP diesmal so selbstverständlich von einer hohen Wahlbeteiligung auf einen deutlichen Sieg schließen darf, wie das in der Vergangenheit möglich war. Dagegen spricht zum einen die veränderte Lage in der Türkei selbst: Der Wahlkampf verläuft keineswegs so zuverlässig entlang von Parteigrenzen, wie Präsident Erdogan sich das vorgestellt haben mag. Nimmt man die Umfragen der letzten Wochen zusammen, dann deutet vieles auf ein knappes Ergebnis hin. Dabei unterstützt nicht nur die mit absoluter Mehrheit regierende AKP, sondern auch die ultranationale MHP den Entwurf. Und das heißt: Auch in der eigenen Partei ist das Referendum umstritten.
Das liegt nicht an Erdogan selbst, der in seiner Partei trotz der wachsenden wirtschaftlichen Sorgen unantastbar ist. Die meisten Anhänger der AKP sind daher gern bereit, ihm persönlich mehr Macht zu verleihen.
Zweifel kommen all denen, die über die Amtszeit des aktuellen Präsidenten Erdogan hinausdenken. In der neuen Verfassung wäre der Präsident so mächtig wie in kaum einem anderen demokratischen Staat. Die Parteiführung preist zwar die Entscheidungsstärke, die daraus resultiert. Aber mehr Macht heißt eben auch mehr Verantwortung. Wie geeignet das neue System wäre, einen verantwortungslosen Herrscher in seiner Machtentfaltung zu stoppen, daran gibt es große Zweifel.
Hat man dieses Kalkül im Hinterkopf, ist durchaus Skepsis angebracht, ob die vergangenen Wochen Erdogan wirklich genutzt haben. Denn gerade bei dieser Abstimmung ist es für Erdogan von großer Bedeutung, neben der Rolle des Opfers westlicher Willkür auch die des weisen und gemäßigten Staatslenkers auszufüllen.
Ersteres ist zwar besser gelungen als je zuvor. Gerade die Verunglimpfungen Erdogans als kommender Diktator haben ihm bei den Wählern sicher genützt. Zugleich hat er aber auch häufiger als sonst jegliche Contenance vermissen lassen und wirkte manches Mal geradezu jähzornig, vor allem bei seinen öffentlichen Nazi-Vergleichen.
Auch solche heftigen Auftritte goutieren die Wähler zwar unter Umständen, vor allem wenn sie als engagierte Verteidigung der nationalen Ehre wahrgenommen werden. Doch diesmal könnte es Erdogan übertrieben haben. Seine Beschimpfungen hatten so offensichtlich jegliches Maß verloren, dass die bepöbelten Regierungsvertreter in Deutschland kaum mehr reagierten. Ein Kopfschütteln genügte.
Und so stand Erdogan nicht mehr als aufrechter Kämpfer für das stolze Vaterland da – sondern als Rumpelstilzchen, über das die Welt nur müde lächelt. Nicht gerade die Figur, die man sich als allmächtigen Präsidenten wünscht, mag die Parteitreue noch so groß sein.