
Brüssel Die EU-Kommission legt im Streit mit Ungarns Regierungschef Viktor Orban nach. Die Brüsseler Behörde eröffnete am Mittwoch die zweite Stufe eines Verfahrens wegen ungarischer Auflagen für Vereine und Verbände, die Spenden aus dem Ausland bekommen. Die Erklärungen aus Budapest hätten die ernsten Bedenken nicht ausgeräumt, hieß es zur Begründung. Außerdem verlangt die Kommission binnen zwei Wochen weitere Erklärungen zum ungarischen Hochschulgesetz.
Zwischen Brüssel und Budapest herrscht seit Jahren Dauerstreit, unter anderem über die Flüchtlingspolitik. Die EU zeigt sich besorgt über die Politik Orbans, der nach eigenen Worten einen „illiberalen“ Staat anstrebt.
Seit Juni gilt in Ungarn eine Registrierungspflicht für Nichtregierungsorganisationen, die mehr als umgerechnet 24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen kennzeichnen als „Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält“.
Die Kommission sieht darin Verstöße gegen EU-Prinzipien. Zum einen sei es eine Behinderung des ungehinderten Kapitalflusses in der EU, weil Spenden aus dem Ausland beschränkt würden. Zum anderen würden Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz verletzt.
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Die Brüsseler Behörde hatte deswegen im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Mit der Antwort aus Budapest vom August war sie nicht zufrieden. Ungarn hat nun einen weiteren Monat Zeit, die beanstandeten Punkte auszuräumen. Geschieht dies nicht, ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich.
Neben dem Verfahren wegen des NGO-Gesetzes betreibt Brüssel ein weiteres wegen des Hochschulgesetzes. Dieses nimmt aus Sicht von Kritikern gezielt die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University in Budapest ins Visier und könnte sie zur Schließung zwingen.
Die US-geführte Hochschule sucht derzeit selbst einen Ausweg. Sie berichtete am Mittwoch von einer Absichtserklärung, wonach das Bard College in New York einen Campus für die CEU betreiben soll. Damit würde die CEU eine der Auflagen des ungarischen Gesetzes erfüllen: Universitäten aus dem nicht-europäischen Ausland sind nur dann zugelassen, wenn sie auch eine Hochschule im Ursprungsland unterhalten.