Unternehmensrecht Bundesjustizministerin Barley will Wechsel von Unternehmen in deutsches Recht erleichtern

Katarina Barley trifft Vorsorge für den Brexit im März kommenden Jahres - und will bestimmte Unternehmen davor retten, hierzulande ihre Niederlassungsfreiheit zu verlieren.

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„Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden.“ Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will am Mittwoch einen weiteren Baustein für den Brexit beschließen. Das Kabinett soll einen Gesetzentwurf verabschieden, durch den sich in Deutschland ansässige Unternehmen nach britischem Recht eine deutsche juristische Grundlage geben können. Nach dem Reuters vorliegendem Entwurf sind Gesellschaften in der Rechtsform Limited (private company limited by shares) und der Rechtsform PLC (public limited company) betroffen.

„Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley Reuters. Kleinunternehmer und Existenzgründer, die eine Limited in Deutschland gegründet hätten, könnten sich auf die Unterstützung der Bundesregierung beim Brexit verlassen. „Wir wollen ihnen dabei helfen, entsprechende Vorsorge zu treffen.“

In Deutschland gibt es laut Gesetzentwurf schätzungsweise 8000 bis 10.000 Limited-Unternehmen. Mit dem Brexit verlieren diese Betriebe ihre Niederlassungsfreiheit und werden in Deutschland nicht mehr anerkannt. Der Entwurf des „Umwandlungsgesetzes“ soll die Verwandlung in eine Kommanditgesellschaft (KG), eine GmbH & Co KG oder eine UG & CO KG (haftungsbeschränkt) ermöglichen. Damit kann die Rechtsform einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vermieden werden, bei der ein Eigenkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben ist.

Laut Entwurf reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Umwandlungspläne vor dem Brexit notariell beurkunden lassen. Der Vollzug durch das Handelsregister muss spätestens nach zwei Jahren beantragt werden.

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