Untersuchungs-Ausschuss zu Amri „Ein wacheres Auge wäre angebracht gewesen“

Bei der Überwachung des Terroristen Anis Amri soll es zahlreiche Unstimmigkeiten gegeben haben. So hätten keine Überwachungen an den Wochenenden stattgefunden und die Telefonüberwachung sei nicht abgestimmt gewesen.

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Der Sonderbeauftragte des Berliner Senats im Fall Anis Amri, Bruno Jost, beantwortet Fragen im Zeugenstand. Quelle: ZB

Berlin Bei der Überwachung des Terroristen Anis Amri im Sommer 2016 wusste bei der Berliner Polizei nach Einschätzung von Sonderermittler Bruno Jost die rechte Hand nicht, was die linke macht. Observation und Telefonüberwachung seien nicht abgestimmt gewesen, sagte Jost am Freitag im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. Zudem seien die Observierer nie samstags oder sonntags unterwegs gewesen. Amri habe sie auch abgeschüttelt.

Der islamistische Attentäter war am 19. Dezember 2016 mit einem gekaperten Laster auf einen Berliner Weihnachtsmarkt gerast. Zwölf Menschen starben. Amri war der Polizei lange zuvor als Drogenhändler und potenzieller Islamist bekannt und auch mehrfach festgenommen worden. Durch eine Reihe von Behördenpannen in mehreren Bundesländern kam es nicht dazu, Amri in U-Haft zu bringen oder auszuweisen.

Der frühere Bundesanwalt Jost war vom Senat eingesetzt worden und hatte seinen Abschlussbericht im Oktober öffentlich vorgestellt. Am Freitag war der 68-Jährige als Zeuge im Ausschuss.

Aus der Telefonüberwachung Amris in Berlin ergaben sich laut Jost immer mehr Hinweise auf gewerbsmäßigen Drogenhandel. Doch die bis Mitte Oktober 2016 mögliche Observierung - zunächst wegen eines anderen Verdachts - habe die Polizei schon am 15. Juni eingestellt. „Warum, ist mir nicht klar geworden“, so Jost. Auch wer es anordnete, sei offen geblieben.

Es wäre nach Einschätzung von Jost möglich gewesen, den Verdacht des gewerbsmäßigen Drogenhandels zu untermauern. „Das hätte zu einer Festnahme führen können.“ Die Generalstaatsanwaltschaft trage eine Mitverantwortung. Sie sei zwar erst später über die eingestellte Observierung informiert worden, habe aber in dem Verfahren nicht bei der Polizei nachgefragt. „Ein wacheres Auge wäre angebracht gewesen.“

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