Urteil des Europäischen Gerichtshofs Im Betrugsfall erlischt Sozialversicherung von Wanderarbeitern

Der EuGH hat entschieden, dass nationale Gerichte Sozialversicherungsbescheinigungen für nichtig erklären dürfen – wenn diese illegal erlangt wurden. Betrug bei der Entsendung von Arbeitnehmern wird damit schwieriger.

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Im konkreten Fall ließ ein belgisches Bauunternehmen nach Feststellung der dortigen Behörden alle Arbeiten auf Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmern mit bulgarischen Arbeitern ausführen. Quelle: dpa

Luxemburg Der Europäische Gerichtshof erleichtert den Kampf gegen Betrug bei der Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union. Wie die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg entschieden, dürfen nationale Gerichte die in einem anderen EU-Land ausgestellten Sozialversicherungsbescheinigungen außer Acht lassen, wenn diese mutmaßlich illegal erlangt wurden und die zuständigen Behörden nicht rasch einschreiten (Rechtssache C-359/16).

Im konkreten Fall ließ ein belgisches Bauunternehmen nach Feststellung der dortigen Behörden alle Arbeiten auf Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmern mit bulgarischen Arbeitern ausführen. Diese wurden entsprechend der EU-Entsenderegeln nicht in Belgien, sondern günstig in Bulgarien sozialversichert.

Der Betrugsverdacht kam auf, weil nach einer gerichtlichen Prüfung die bulgarischen Unternehmen im eigenen Land gar nicht regelmäßig tätig waren. Die belgischen Behörden forderten deshalb die bulgarischen Stellen auf, die Bescheinigungen zu widerrufen. Als diese nichts unternahmen, erklärte das Berufungsgericht Antwerpen die Bescheinigungen wegen Betrugs selbst für nichtig und verurteilte den belgischen Bauunternehmer in einem Strafverfahren.

Der EuGH bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des belgischen Gerichts. Die Behörden der EU-Staaten müssten loyal zusammenarbeiten. Dazu zähle bei Verdachtsfällen auch die Prüfung, ob solche Bescheinigungen zu Recht ausgestellt wurden. Geschehe dies nicht in angemessener Zeit, sei eine gerichtliche Prüfung im Aufnahmeland möglich. Nur müssten Beschuldigte dabei Gelegenheit erhalten, Vorwürfe des Betrugs zu entkräften.

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